Der regelmäßige Besuch beim Zahnarzt ist eine wichtige Grundlage für gesunde Zähne. Nehmen Sie zu Ihrem Prophylaxe-Termin Ihr Bonusheft mit, so können Sie im Ernstfall bares Geld sparen. Gesetzliche Krankenkassen belohnen ein gut geführtes Heftchen mit einem höheren Zuschuss beim Zahnersatz. Also merken Sie sich in jedem Fall die wundersame Wort-Kombination: Bonusheft Zahnarzt.
Schnell wissen wo was steht
Was ist das Bonusheft Zahnarzt?
Das Bonusheft beim Zahnarzt gibt es seit 1989. Es wurde im Zuge eines Gesetzes zur Gesundheitsreform eingeführt. Hierbei wurde die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen für den Zahnersatz auf 50 Prozent festgelegt. Um das Bewusstsein für die regelmäßige Vorsorge zu stärken, lockt es mit einem Bonus, welche kontinuierliche Besuche (Prophylaxen) mit einem höheren Bonus belohnt.
Es ist ein kleines, gefaltetes Heftchen, das in eine Geldbörse passt. In dem Bonusheft Zahnarzt wird das genaue Datum Ihres Besuchs vermerkt. Ein Stempel von Deinem Zahnarzt dient als Sigel der Echtheit. Das Bonusheft bekommst Du kostenfrei in jeder Zahnarztpraxis.
Wichtig: Ein Bonusheft Zahnarzt können Sie nicht online bestellen.
Dies ist ein Privileg von eingetragenen Ärzten. Ebenfalls ist es nicht möglich das Bonusheft Zahnarzt als Download zu erhalten. Daher ist die Anfrage vor Ort in einer Zahnarztpraxis die einzige Möglichkeit eines zu erhalten.
Wie oft sollte eine Prophylaxe beim Zahnarzt stattfinden?
Die zahnärztliche Prophylaxe – die Kontrolle beim Zahnarzt/Vorsorge- sollte bei Kindern ab dem ersten Zahn durchgeführt werden. Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre gehen jedes halbe Jahr zum Zahnarzt. Ab dem 20. Lebensjahr ist der Termin einmal jährlich vorgesehen. Die halbjährliche Individualprophylaxe bei unter 20-jährigen Patienten beinhaltet eine zahnärztliche Untersuchung und eine Beratung.
Bei einer Prophylaxe wird Ihnen erklärt, wie Sie Karies vorbeugen können und Erkrankungen des Zahnfleischs vermeiden. Außerdem erhalten Sie Tipps zur Mundpflege und Stärkung des Zahnschmelzes. Bei Kindern und Jugendlichen von sechs bis 18 Jahren gehört auch die Versiegelung von Fissuren zur Vorsorge. In den Furchen auf den Backenzähnen können sich Essensreste leicht festsetzen. Bei der Versiegelung werden diese geglättet und die Pflege der Zähne für Kinder erleichtert.
Die jährliche Vorsorge bei Erwachsenen ist eine zahnärztliche Untersuchung. Hierbei wird die gesamte Mundhöhle des Patienten begutachtet. Dabei wird auch der Zustand von Füllungen und Zahnersatz überprüft. Des Weiteren wird eine professionelle Zahnreinigung angeraten. Durch die gründliche Reinigung wird die Gefahr des Zahnverlustes durch Karies und Parodontitis herabgesetzt. Sie dient als Ergänzung zur täglichen Zahnpflege.
Wo bekomme ich das Bonusheft für Zahnvorsorgeuntersuchungen?
Das Zahnbonusheft wird Ihnen von Ihrem Zahnarzt zugeschickt, damit Sie einen höheren Zuschuss für notwendigen Zahnersatz erhalten. Wenn Ihr Zahnarzt kein Heft vorrätig hat, sollte Ihr Arzt das Heft bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) bestellen. Wenn Sie das Bonusheft verlegt haben, erstellt Ihr Zahnarzt anhand der Angaben in Ihrer Patientenakte ein neues Heft.
Warum Sie Ihr Bonusheft bei jedem Besuch brauchen
Viele haben sich sicher schon gefragt, wie oft man zum Zahnarzt mit dem Bonusheft gehen sollte. Grundsätzlich wird empfohlen zweimal im Jahr zum Zahnarzt zu gehen. Ab dem 12. Lebensjahr sollte man das Bonusheft unbedingt führen. Bis zum 19. Lebensjahr sollte man hingegen zwei Stempel pro Jahr in das Bonusheft vom Zahnarzt eintragen lassen. Ab dem 20. Lebensjahr wird man nur einmal im Jahr einen Eintrag in das Heftchen bekommen. Nichtsdestotrotz sollte man den zweiten Besuch nicht verpassen.
Wenn Sie Zahnschmerzen haben und zum Arzt gehen, zählt dies nicht zur Vorsorge. Daher bekommen Sie keinen Stempel. Dennoch ist es gut das Bonusheft bei jedem Zahnarztbesuch dabei zu haben. Gewissenhafte Zahnärzte erheben trotzdem den allgemeinen Status des Gebisses. Dadurch bekommen Sie dann auch mit akutem Problem einen Stempel.
Wie ist die Regelungen für den Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen?
Je länger, desto billiger
Ohne Bonusheft bezahlen gesetzliche Krankenkassen einen Festzuschuss von 50 Prozent zum Zahnersatz. Mit dem Bonusheft Zahnarzt, das es vom Zahnarzt für Kinder und für Erwachsene gibt, erhalten Sie mehr Geld.
Unabhängig bei welcher Krankenkasse Sie sind, die Zuschüsse werden immer gleich berechnet. Wichtig ist, dass Sie die Prophylaxe-Termine lückenlos eingehalten haben und diese auch entsprechend eingetragen sind! Nur so bekommen Sie mit Deinem Bonusheft Zahnarzt Prozente auf eventuellen Zahnersatz. Als Zahnersatz gelten Implantate, Brücken, Kronen und Prothesen.
Für Ihre regelmäßige Vorsorge werden Sie also von Ihrer Krankenkasse belohnt. Dabei berechnet sich der Bonus wie folgt: Bei einem seit fünf Jahren lückenlos geführten Bonusheft vom Zahnarzt gibt es zu dem Zuschuss von 50 Prozent einen Bonus von 20 Prozent. Dabei beziehen sich die Prozente auf den eigentlichen Anteil der Krankenkasse. Somit steigt die Beteiligung der Versicherung von 50 auf 60 Prozent. Pflegen Sie Ihr Heft zehn Jahre lang, bekommen Sie von den gesetzlichen Krankenkassen weitere 30 Prozent bewilligt. Damit werden Ihnen 65 Prozent der Kosten erstattet.
Beispiel: Zahnersatz und Bonusheft
Bei Ihnen ist ein Zahnersatz in der Höhe von 800 Euro nötig. Dann zahlen Sie ohne Bonusheft Zahnarzt 400 Euro aus der eigenen Tasche. Haben Sie das Heft über die vergangenen fünf Jahre jährlich (oder bei unter 20-jährigen: zweimalig im Jahr) gestempelt, so verringert sich Ihr Eigenbeitrag auf 320 Euro. Somit zahlt die Krankenkasse für den Zahnersatz mit dem Bonusheft 480 Euro. Können Sie lückenlos nachweisen, dass Sie die letzten zehn Jahre regelmäßig bei der Untersuchung waren, bekommen Sie einen Zuschuss über 520 Euro. Dementsprechend beträgt Ihr Anteil nur 280 Euro.
Damit gilt: Die Krankenkasse belohnt ein gewissenhaft geführtes Bonusheft und hilft Ihnen unkompliziert Geld zu sparen. Unabhängig davon, ob Ihr Bonusheft bei der AOK, der TK oder der Barmer vorliegt.
Lohnt sich das Bonusheft bei Privatversicherten?
Sind Sie privat versichert, ist das Bonusheft Zahnarzt nicht viel wert. Die privaten Krankenversicherungen tragen einen individuell festgelegten Anteil der Kosten beim Zahnarzt. Dies ist unabhängig, wie oft Sie vorher beim Zahnarzt waren.
Bonusheft verloren? Das müssen Sie tun
Wenn Sie Ihr Bonusheft verlieren, können Sie bei Ihrem behandelnden Zahnarzt ein neues Heft anfordern. Zahnärzte haben diese meistens vorrätig und können diese kostenfrei herausgeben. Anhand Ihrer Patientenakte ist es möglich, die Prophylaxe-Termine nachzutragen. Ist Ihr Bonusheft Zahnarzt voll, bekommen Sie ebenfalls ein Neues.
Beim Wechsel Ihres Zahnarztes kann Ihnen nur die jeweilige Praxis den entsprechenden Stempel geben. Hier ist schließlich Ihr Gedächtnis gefragt, damit Sie Ihr Bonusheft Zahnarzt bei der TK oder einer anderen Krankenkasse vollständig vorlegen können.
Was hilft das Bonusheft bei privater Zahnzusatzversicherung?
Neben dem Bonusheft Zahnarzt hilft Ihnen eine private Zahnzusatzversicherung Geld zu sparen. Gerade wenn Sie bereits Füllungen haben, ist dies nützlich. Des Weiteren sind Wurzelbehandlungen oder Parodontitis Erkrankungen, die Zahnverlust zur Folge haben können.
Ein Zahnverlust begründet einen Zahnersatz, welcher (abhängig von der Art, ob herausnehmbar oder festsitzend) teilweise sehr kostspielig werden kann. Möchten Sie einen hochwertigen und „unsichtbaren“ Zahnersatz, sollten Sie eine solche Privatversicherung frühzeitig abschließen. Somit sind die langfristigen Kosten für Ihre Zahngesundheit niedriger, je eher Sie die Versicherung abschließen.
Ein altbekanntes Problem: Die Versicherungen zahlen nicht immer sofort. Zwischen dem Abschluss des Vertrags bis zur ersten Übernahme der Kosten für einen Zahnersatz kann eine Wartezeit vereinbart sein. Diese Wartezeit kann bis zu einem dreiviertel Jahr betragen.
Wenn Sie Wert auf hochwertige Materialien und optisch unauffällige Lösungen legen, sind Sie mit einer Zahnzusatzversicherung gut beraten. Inlays, Kronen und Brücken aus Gold sind wie Implantate und Verblendungen teuer. Daher sollten Sie beim Abschluss der Versicherung darauf achten, dass bei Brücken und Kronen aus Keramik bis zu 50 Prozent der Kosten übernommen werden.
Fazit: Kleiner Aufwand, große Wirkung
Wer sein Bonusheft beim Zahnarzt vorlegt, wird von der gesetzlichen Krankenkasse belohnt. Eine Übernahme von bis zu 65 Prozent der Kosten für den Zahnersatz macht sich in Ihrer Brieftasche deutlich bemerkbar. Einfach und unkompliziert.
Die Regeln sind sehr einfach: Halten Sie jedes halbe Jahr Ihre Vorsorgetermine beim Zahnarzt ein und Sie erhalten einen höheren Zuschuss. Bis zum 19. Lebensjahr bekommen Sie zwei Stempel und ab dem 20. einen Stempel pro Jahr in Ihr Bonusheft. Fünf bis zehn Jahre nach dem ersten Eintrag können Sie beim Zahnersatz viel Geld sparen. Leider wird das laufende Jahr von der Krankenkasse nicht angerechnet.
Bei einem verloren gegangenen Bonusheft können Sie sich beim Zahnarzt ein neues Heft geben lassen. Ein volles Bonusheft wird durch ein Neues erweitert. Das alte Heftchen sollten Sie demnach gut aufbewahren.