Zahnversicherung

Kassenleistungen, Festzuschuss und Zusatzversicherung

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Wie die gesetzliche Krankenversicherung Zahnersatz bezuschusst

Für Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung einen befundbezogenen Festzuschuss nach § 55 SGB V. Maßgeblich ist nicht die Versorgung, die Sie wählen, sondern die Regelversorgung: die Behandlung, die für Ihren Befund als notwendig und ausreichend festgelegt ist. Wird der Heil- und Kostenplan bis zum 31.12.2026 bewilligt, beträgt der Festzuschuss 60 Prozent der Kosten dieser Regelversorgung, mit lückenlos nachgewiesenen Vorsorgeuntersuchungen im Bonusheft 70 Prozent (fünf Jahre) bzw. 75 Prozent (zehn Jahre). Für Heil- und Kostenpläne, die ab dem 01.01.2027 bewilligt werden, sinken die Sätze auf 50, 60 und 65 Prozent (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Bei geringem Einkommen kann ein Härtefall vorliegen; dann übernimmt die Kasse die Kosten der Regelversorgung vollständig.

Entscheiden Sie sich für eine aufwendigere Lösung als die Regelversorgung, etwa ein Implantat statt einer Brücke, bleibt es beim Festzuschuss für den Befund; die Mehrkosten tragen Sie selbst. Vor Beginn der Behandlung erstellt die Zahnarztpraxis einen Heil- und Kostenplan, den die Krankenkasse prüft und bewilligt (§ 87 Abs. 1a SGB V). So sehen Sie vorab, welcher Eigenanteil auf Sie zukommt.

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Was eine Zahnzusatzversicherung ergänzen kann

Eine private Zahnzusatzversicherung kann einen Teil der Kosten übernehmen, die nach dem Festzuschuss bei Ihnen verbleiben. Je nach Tarif betrifft das Zahnersatz und Implantate, aufwendigere Füllungen, die professionelle Zahnreinigung, über die Kassenleistung hinausgehende Wurzel- und Parodontitisbehandlungen oder Kieferorthopädie. Welche Leistungen enthalten sind, hängt vom einzelnen Tarif ab. Unterschiede gibt es etwa bei der Höhe der Erstattung, bei Wartezeiten, bei Höchstbeträgen in den ersten Vertragsjahren und beim Umgang mit Zähnen, die bei Vertragsabschluss bereits fehlen oder behandelt werden müssen. Lesen Sie deshalb die Versicherungsbedingungen und vergleichen Sie mehrere Tarife, bevor Sie einen Vertrag abschließen.

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