Frau beim Zahnarzt

R+V ZE50 Zahnzusatz-Versicherung

Die Zahnversicherung der R+V vorgestellt

Die R+V Versicherung bietet mit dem Tarif ZE50 eine Zahnzusatz-Versicherung, mit welcher der Eigenanteil des Versicherten für Zahnersatz verringert werden kann. Der Tarif ist nur für Personen abschließbar, welche in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Bei Vertragsabschluss erfolgt zudem eine Risikoprüfung. Zu diesem Zeitpunkt fehlende und noch nicht ersetzte Zähne sowie geplante Zahnersatzmaßnahmen können bei diesem Tarif nicht mitversichert werden.

Der Zahnersatztarif ZE50 der R+V erstattet 50 % des Rechnungsbetrages für medizinisch notwendigen Zahnersatz. Allerdings ist die maximale Leistung des Tarifs einschließlich einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine Gesamterstattung von 90 % der Aufwendungen beschränkt. Die Kostenübernahme durch die Zahnzusatz-Versicherung erfolgt jedoch grundsätzlich unabhängig von einer Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Tarif ZE50 erstattet zahnärztliche und zahntechnische Aufwendungen sowie Material- und Laborkosten bei Neuanfertigung oder Reparatur von versichertem Zahnersatz. Hierzu gehören bei diesem Tarif Zahnprothesen, Brücken, Kronen, Inlays (auch einflächige), Verblendungen (ausgenommen Weisheitszähne), Stiftzähne, implantatgetragener Zahnersatz sowie implantologische Leistungen. Auch funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen im Rahmen einer versicherten Zahnersatzmaßnahme werden übernommen. Allerdings erstattet die Zahnzusatz-Versicherung im Tarif ZE50 keine Aufwendungen für diagnostische, vorbereitende oder therapeutische Leistungen, welche im Zusammenhang mit einer Zahnersatzmaßnahme anfallen. Zudem sind auch Maßnahmen für einen Knochenaufbau, welche z.B. häufig bei Zahnimplantaten notwendig sind, nicht mitversichert. Des Weiteren umfasst der Leistungsumfang des Tarifs keine Leistungen für Zahnprophylaxe oder Kieferorthopädie.

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Bildquelle: Website Screenshot R+V 2021

Wartezeit bei der R+V ZE50 Zahnversicherung

Die Leistungen des Tarifs ZE50 der R+V können vom Versicherten erst nach Ablauf einer achtmonatigen Wartezeit in Anspruch genommen werden. Besondere Leistungshöchstgrenzen in den ersten Versicherungsjahren bestehen bei dieser Zahnzusatz-Versicherung nicht. Allerdings ist der R+V vor Behandlungsbeginn grundsätzlich ein Heil- und Kostenplan vorzulegen, um eine volle tarifliche Leistung zu erhalten. Die zu erwartende Höhe der Aufwendungen für die Zahnersatzmaßnahme ist hierbei unerheblich. Erfolgt keine rechtzeitige Vorlage der erforderlichen Unterlagen, wird die Leistung der Zahnzusatz-Versicherung um 50 % reduziert.

Weitere Informationen:

https://www.ruv.de/privatkunden/gesundheit-pflege/zahnzusatz

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