In Deutschland können Verbraucher bei Zahnschmerzen einfach zum Zahnarzt gehen. Je nach Indikation führt dieser konservierende Maßnahmen durch oder wird – bei starker Beschädigung von Zahnnerv bzw. Zahnhartsubstanz – zur Zahnextraktion greifen. Das Problem: Auch wenn die gesetzliche Krankenversicherung die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen soll, werden nicht alle Maßnahmen gedeckt. Oft gibt es seitens der Krankenkassen einen Zuschuss, der die Behandlungskosten nur teilweise auffängt.
Zahnersatzversicherung
Wer sich als Patient aber für ein Implantat entscheidet, muss sehr tief in die eigenen Taschen greifen. Es besteht die Gefahr, dass die Rechnung sogar jenseits der 1.000 Euro-Marke liegt. Hat man als Verbraucher Chancen, sich dagegen zu schützen? Gerade als Kassenpatient muss man entweder sparen oder entscheidet sich für die private Zahnersatzversicherung.
Was ist eine private Zahnersatzversicherung?
Die Zahnersatzversicherung gehört in das Segment der privaten Krankenversicherungstarife und greift sich eine Teildeckung der Zahnzusatzversicherung heraus. Das Ziel: Der Versicherte wird gegen die bei Zahnersatzbehandlung entstehenden Kosten abgesichert.
Warum hat sich gerade hier das Potenzial für zusätzlichen Schutz entwickelt? Seitens der gesetzlichen Krankenkassen ist Zahnersatz eine Leistung, die selbst bei medizinischer Notwendigkeit keine volle Kostenübernahme bedeutet.
Die GKV basiert in der Leistungsübernahme an dieser Stelle auf dem befundbezogenen Festzuschuss. Hier erhalten die Einzeldiagnosen/Befunde konkrete Behandlungsparameter mit festgelegten Kosten je Behandlungsschritt. Durch die Krankenkassen werden 50 Prozent der Regelleistung als Zuschuss erbracht. Liegen besondere Voraussetzungen vor, kann der Bonus um bis zu 30 Prozent (auf 65 Prozent der Regelleistung) steigen.
Festzuschuss | Leistung für | ||||
Kein Bonus | 20 Prozent | 30 Prozent | Zahntechnik | Zahnarzt | |
2.1 Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke | 324,45 Euro | 389,34 Euro | 421,79 Euro | 322,60 Euro | 326,30 Euro |
2.2 Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke | 370,54 Euro | 444,65 Euro | 481,70 Euro | 397,46 Euro | 343,61 Euro |
2.3 Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer | 417,37 Euro | 500,84 Euro | 542,58 Euro | 417,37 Euro | 362,50 Euro |
Die Zahnzusatzversicherung deckt allgemein das gesamte Spektrum der Zahnbehandlungsmaßnahmen ab. Dies schließt unter anderem:
- Prophylaxemaßnahmen
- Karies- und Parodontitisbehandlungen,
- Zahnersatz und
- Kieferorthopädie
ein. Im Hinblick auf die Beitragskosten wird mancher Haushalt beim Abschluss der Zahnzusatzversicherung Bauchschmerzen haben.Was, wenn man eigentlich nur einen Teilbereich der Zahnmedizin, wie den kostenintensiven Zahnersatz, absichern will? An dieser Stelle bieten Versicherer spezielle Tarife mit einer Ausschnittsdeckung an. Die Rede ist von der Zahnersatzversicherung.
Hierbei handelt es sich um einen Versicherungstyp, der Leistungen wie Prophylaxe (Stichwort: Professionelle Zahnreinigung) oder Wurzel- und Parodontitisbehandlung ausklammert. Im Zentrum stehen jene bereits genannten Behandlungsbausteine, welche die Zahnsubstanz ersetzen.
Der Vorteil: Da Zahnersatz ein aus Sicht der Versicherung geringeres Eintrittsrisiko mitbringt, sind die Tarife im Beitrag häufig günstiger.
Zahnersatzversicherung Tarifbausteine
Ohne Sie zu kennen, wissen wir natürlich nicht, welche Tarifbausteine am besten zu Ihnen passen. Prinzipiell müssen sich Verbraucher fragen, welcher Schutz besonders zu würdigen ist. Sparen von hohen Selbstbehalten lässt sich beim Zahnarzt mit der Zahnersatzversicherung begegnen. Auf der anderen Seite werden Sie dann:
- Professionelle Zahnreinigung
- Fissurenversiegelung
- Wurzel- und Parodontalbehandlung
wieder selbst zahlen. Mit sehr hochwertigen Tarifen aus dem Segment der Zahnzusatzversicherung werden Verbraucher dieses Risiko los. Dazwischen liegt eine ganze Palette verschiedener Tarifbausteine.Unser Tipp: Wir bieten Ihnen nicht nur die Möglichkeit, Zahntarife miteinander zu vergleichen. Der passende Tarif muss zu den individuellen Rahmenbedingungen passen. Deshalb bieten wir eine kostenlose und unverbindliche Beratung für Ihren Zahnschutz an.
Zahnersatztarife: Was muss man unbedingt wissen?
Heute versichern und morgen zum Zahnarzt gehen – schön, wenn alles so einfach wäre. Spricht man über die Zahnersatztarife, dürfen gewisse Punkte nicht fehlen. Da es sich an dieser Stelle um Angebote der privaten Versicherer handelt, sind natürlich gewissen „Spielregeln“ zu beachten, die man vor einem Abschluss kennen muss.
- Die Versicherungsunternehmen lassen in ihre Beitragsberechnung die Behandlungswahrscheinlichkeit einfließen und stellen Fragen, etwa zu laufenden oder vergangenen Behandlungen. Auskünfte hierüber gehören zu Ihren Pflichten als Antragsteller. Versäumnisse können das vorzeitige Aus für den Versicherungsschutz bedeutet.
- Für die Berechnung der Leistung gilt allgemein der Grundsatz, dass die Kostenübernahme der GKV mit angerechnet wird. Eine Erstattung beim Zahnersatz von 75 Prozent bedeutet also keine Übernahme von 75 Prozent der Rechnungssumme, sondern bis die Erstattungsgrenze in entsprechender Höhe erreicht ist.
- Für die Zahnersatzversicherung können sogenannte Zahnstaffeln gelten. Hierbei handelt es sich um eine Begrenzung der maximalen Leistungshöhe pro Jahr. Die Zahnstaffel gilt normalerweise für die ersten Jahre der Vertragslaufzeit und erhöht sich sukzessive.
- In den Zahntarifen gelten allgemein Wartezeiten. Diese ergeben sich aus dem Wortlaut des Versicherungsvertragsgesetzes und liegen in aller Regel bei bis zu acht Monaten.
Stichwort Wartezeit: In der jüngeren Vergangenheit werden seitens einiger Unternehmen Tarifmodelle mit „Sofortleistung“ angeboten. Ein Beispiel ist der ZAHN-ERSATZ-SOFORT (ZEZ) der ERGO. Der Versicherer leistet auch dann, wenn beim Abschluss des Vertrags vom Zahnarzt eine Behandlung bereits begonnen wurde bzw. angeraten ist.Damit hebt sich der Tarif sehr deutlich von anderen Zahnversicherungen ab. Als Versicherungsnehmer muss Ihnen an dieser Stelle klar sein, wo die Besonderheiten dieses Tarifmodells liegen. Im ZEZ der ERGO wird im Leistungsfall ein Betrag erstattet, der dem gezahlten befundbezogenen Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse entspricht. Nicht übernommen werden Leistungen für Maßnahmen, die zum Beginn der Versicherung bereits abgeschlossen sind oder deren Behandlungsbeginn länger als sechs Monate zurückliegt.
Haben Sie Interesse an einem erweiterten Versicherungsschutz für Ihr Lächeln? Der Zahnersatzversicherungsvergleich hilft bei der Suche nach passenden Tarifen. Bei Fragen oder mit einem Beratungswunsch wenden Sie sich einfach an uns!