AOK Versicherte, die regelmäßig einen Zahnarzt aufsuchen und so eine lückenlose Vorsorge über das Bonusheft nachweisen können, sichern sich bessere Festzuschüsse, die je nach Umfang der Vorsorgenachweise um bis zu 30 % gemessen am gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss steigen können. Bis zu 65 %, so der Versicherer auf seiner Webseite, bringt die konsequente Vorsorge über einen Zeitraum von zehn Jahren und mehr. Ebenso aber können sich Versicherungsnehmer bessere Leistungen durch den Abschluss einer AOK Zahnzusatzversicherungen sichern. Diese Zusatzversorgung gibt es wie bei vielen Anbietern in verschiedenen Varianten mit verschiedenen Inklusivleistungen.
Wie genau die Leistungen aussehen, erfahren Sie in den folgenden Analysen der derzeit insgesamt fünf unterschiedlichen Versionen. Je nach Bedarf und gewünschter maximaler Beitragshöhe erhalten Sie zusätzliche Ansprüche auf Erstattungen in den Bereichen Zahnprophylaxe, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie sowie allgemein Zahnersatz wie In- und Onlays, Implantate und mehr.
Schnell wissen wo was steht
Zahnzusatzoptionen der AOK
Ganz gleich, ob interessierte Leser bereits bei der selbst ernannten „Gesundheitskasse“ AOK gesetzlich krankenversichert sind: Die GKV zahlt im Normalfall für Zahnersatz in Höhe von 50 Prozent der Grundversorgung für medizinisch notwendige Maßnahmen und Zahnersatz. Diese Leistungen können Sie durch die AOK Zahnzusatzversicherungen anhand des Heil- und Kostenplans vom Zahnarzt auf bis zu 100 % erhöhen. Bei anderen Leistungen von höherwertiger Versorgung und viele weitere Behandlungs- und Prophylaxe-Kosten können Sie je nach Zahnzusatzversicherung teils ebenfalls die volle Summe erstatten lassen. Oder Sie sichern sich Extras von der professionellen Zahnreinigung über Paradontose- und Wurzelbehandlungen bis hin zu Akupunktur-Behandlungen beim Zahnarzt, die bei einigen Produkten anteilig oder vollständigen übernommen werden.
Fünf Modelle der AOK Zahnzusatzversicherung/Allianz auf einen Blick:
- ZahnFit
- ZahnPlus
- ZahnBest
- DentalPlus
- DentalBest
Achtung: Die Gemeinschaft der AOK-Dienstleister setzt sich aus insgesamt elf unterschiedlichen zusammen, wobei jeder für sich als eigenständiger Anbieter auftritt. Die genannten Tarife sind aus diesem Grund nicht zwingend bei jeder regionalen AOK verfügbar. Manche Modelle sind nur in einigen Anbieter-Portfolios zu finden. Die Zahnzusatzversicherungen sind auf der anderen Seite das Ergebnis einer Zusammenarbeit der AOK mit privaten Versicherungspartnern wie etwa der Allianz im Falle der AOK Baden-Württemberg. Die AOK Bayern wiederum arbeitet schon seit längerer Zeit mit der Bayerischen Beamtenkrankenkasse zusammen. Hier gibt es also Abweichungen, weshalb Sie bei Interesse genau die individuellen Angebote vergleichen sollten, um den für Sie besten Tarif zur AOK Zahnzusatzversicherung ausfindig zu machen. Rückfragen bei den regionalen Vertretern der Versicherung sorgen rasch für Abhilfe und Klarheit.
AOK Zahnzusatz mit guten Testergebnissen
In unabhängigen Vergleichstests schneiden etliche Zahnzusatzversicherungen aus dem Umfeld der AOK gut bis sehr gut ab. Wir stellen hier die Varianten an, die in Zusammenarbeit mit der Allianz angeboten werden. Jedes Modell ist für die jeweilige Zielgruppe ein guter Weg, um Lücken in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen. Hier befassen wir uns stellvertretend mit der AOK Baden-Württemberg, die mit den oben stehenden fünf Tarifen eine besonders große Tarifauswahl bereitstellt.
Wichtige Informationen zum AOK Wahltarif Zahnersatz vorab
Eine Alternative zu den nachfolgend dargestellten Zusatzversicherungen existiert bei etlichen „Ablegern“ der AOK der sogenannte „Wahltarif Zahnersatz“. Mit seiner Hilfe können Sie gegen einen relativ geringen Monatsbeitrag den Eigenanteil für den schon erwähnten „medizinisch notwendigen Zahnersatz“ senken. Lange Vertragslaufzeiten sind insofern günstig, da die Kostenerstattungen für Leistungen parallel zur Dauer Ihres Vertrags steigen. Einen doppelten Festzuschuss gibt es kalkuliert auf die gesetzlichen Regelungen insgesamt schon ab Beginn des vierten Vertragsjahres. Später winken Versicherten beim Wahltarif außerdem Treue-Boni von bis zu 20 Prozent. Auch hier ist das lückenlos geführte Bonusheft hilfreich und bringt einen weiteren Bonus bis 30 %. Kostenübernahmen für die professionelle Zahnreinigung sind ebenso inkludiert. Risikoprüfungen und Wartezeiten sind beim Wahltarif als Quasi-Alternative zu einer AOK Zahnzusatzversicherung nicht vorgesehen.
Die monatlichen Beiträge für den Wahltarif nach Alter gestaffelt (Stand: 01/2019):
- 0 bis 20 Jahre: 2,10 €
- 21 bis 40 Jahre: 6,80 €
- 41 bis 60 Jahre: 10,90 €
- 61 Jahre und älter: 14,20 €
Versicherte, die Ihren Beitrag direkt pro Jahr auf einen Schlag zahlen, erhalten vom Versicherer einen Rabatt in Höhe von 4 Prozent der normalen Monatsbeiträge.
Widmen wir uns nun den „echten“ AOK Zahnzusatzversicherungen. Denn hier locken besonders hohe Erstattungen und Zuzahlungen. Wie bei allen Angeboten am Markt lohnt sich auch hier der frühe Abschluss in jungen Jahren. Dann nämlich gibt es den Versicherungsschutz besonders preiswert. Probleme mit den Zähnen können bekanntlich in jeder Altersklasse auftreten.
Modell 1 – die AOK Zahnzusatzversicherung „ZahnFit“
Mit dieser Police sprechen die beiden Kooperationspartner AOK und Allianz vor allem Versicherte in spe, die zum einen die normalen Zuschüsse der AOK als gesetzliche Krankenversicherung erweitern möchten – bei Füllungen erreichen Sie auch bei hochwertigen Materialien wie Kunststoff eine Erstattung von insgesamt 100 Prozent der vollständigen Kosten (inkl. der normalen AOK-Leistungen). Auch andere Leistungen sind an den GKV-Versicherungsschutz der AOK gekoppelt. So erhalten Sie 100 Prozent der Kosten für eine Parodontosebehandlung zurück, wenn die AOK eine Kostenübernahme zusagt. Die Ausgaben für eine Wurzelbehandlung hingegen trägt die Zusatzversicherung so oder so in voller Höhe. Weiterhin gehören Zuzahlungen für zahnprophylaktische Maßnahmen pro Jahr zum Leistungskatalog beim Angebot „ZahnFit“ im Umfang von bis zu 60 Euro.
Wichtige Details zur AOK Zahnzusatzversicherung „ZahnFit“ (Stand: Januar 2019)
- Gesundheitsfragen: —
- Wartezeit: nein
- Leistungen für Füllungen: 100 % der Kosten (inkl. Leistungen der AOK)
- Parodontose-Leistungen: 100 % einschl. AOK Leistungen
- Wurzelbehandlung: 100 % der Gesamtkosten (auch ohne AOK Beteiligung)
- Leistungen für Zahnprophylaxe: 60 €/Versicherungsjahr
- Erstattungs-Obergrenzen: im 1. Jahr 300 €, binnen 24 Monaten bis 600 €, in drei Versicherungsjahren bis 900 €, in 48 Monaten 1.200 €, danach/bei Unfall keine Leistungsbeschränkungen
- Altersrückstellungen: ja
- Leistungen für Kieferorthopäde: nein
- Erstattungen für Implantante/Inlays: nein
- Zuschuss für Regelversorungs-Zahnersatz: nein
- optionaler Online-Vertragsabschluss: nein
Wartezeit bei AOK ZahnFit
Geeignet ist die AOK Zahnzusatzversicherung ZahnFit für Behandlungen, die im Moment der Antragstellung noch nicht begonnen, geplant oder wenigstens vom Zahnarzt angeraten wurden. Der Versicherungsschutz greift somit ausschließlich für Maßnahmen, die nach Vertragsabschluss für erforderlich gehalten werden. Die klaren Maximalsummen pro Versicherungsjahr der Police weisen bereits darauf hin, dass hier eher „gelegentliche“ Erstattungen in überschaubarer Höhe vorgesehen sind. Versicherte, die größere „Baustellen“ versorgen müssen, sollten sich besser eines der anderen Angebote anschauen. Gerade Kieferorthopädie-Leistungen sind ausgeschlossen beim Tarif ZahnFit. Der Abschluss des Tarifs kann nur über einen schriftlichen Antrag oder mittels Rücksprache mit einem Berater vor Ort erfolgen. Genaue Aussagen zur monatlichen Beitragshöhe können deshalb nicht getroffen werden. Weitere Extras umfasst der Tarif nicht, er versteht sich eher als Basisversorgung als Ergänzung zu den gesetzlichen Leistungen und Zuzahlungen.
Modell 2 – AOK Zahnzusatzversicherung „ZahnPlus„
Auch diese Variante der Zahnzusatzversicherung als Ergebnis der Zusammenarbeit von Allianz und AOK Baden-Württemberg richtet sich an einen bestimmten Kundenkreis, der die zunehmenden Versorgungsproblemen der gesetzlichen Absicherung schließen möchten und mit dem Angebot ZahnPlus auch können. Im Unterschied zum ersten Modell sind hier Leistungen für Zahnersatz wie Kronen und Brücken mit eingeschlossen – übrigens auch dann, wenn es sich um privatärztliche Versorgung höherwertiger Art handelt. Allerdings fallen die Erstattungen im zweiten Falle geringer als bei der Regelversorgung aus. Auch bei Inlays und Implantaten erstattet die Zusatzversicherung anteilig die Rechnungsbeträge. Wichtig für interessierte Versicherte: Die maximalen Erstattungssummen fallen bereits merklich höher als beim Format ZahnFit aus. Insbesondere die garantierte Erstattung für Implantate ohne Beschränkung auf eine bestimmte Menge von Implantaten fällt als Vorteil ins Auge.
Wichtige Details zur AOK Zahnzusatzversicherung ZahnPlus (Stand: 01/2019):
- Gesundheitsprüfung: ja
- Wartezeit: ja, acht Monate
- Leistungen für Füllungen: —
- Leistungen für Zahnersatz wie Kronen: 100% inkl. AOK-Regelversorgung, 70 % bei privatärztlicher Versorgung
- Erstattung für Inlays und Implantate: 70 % der Gesamtkosten (samt AOK-Leistungen)
- Parodontose-Leistungen: —
- Wurzelbehandlung: —
- Leistungen für Zahnprophylaxe: —
- Erstattungs-Obergrenzen: im 1. Jahr 400 €, binnen 24 Monaten bis 800 €, in den ersten 3 Versicherungsjahren max. 1.200 €, in 48 Monaten 1.600 €, ab dem 49. Monat und nach Unfall keinerlei Beschränkungen mehr
- Altersrückstellungen: ja
- Leistungen für Kieferorthopäde: nein
- Zuschuss für Regelversorgung-Zahnersatz: 100 % inkl. GKV
- optionaler Online-Vertragsabschluss: nein
Auch hier ist der Versicherungsschutz nicht via Internet buchbar, sondern wird nach Kontakt zum Kundendienst mit individueller Angebotserstellung abgeschlossen. Denken Sie im Vergleich an achtmonatige Wartezeit auf der einen Seite und andererseits daran, dass schon begonnene oder in Planung befindliche Behandlungen nicht in den Spielraum der Erstattungen fallen. Sie legen Wert auf Zuzahlungen für Füllungen, Zahnprophylaxe sowie die Behandlung von Wurzeln oder Parodontose? Dann ist dieser Tarif nicht die richtige Wahl. Auch Kieferorthopädie-Behandlungen für Kinder und Jugendliche gehören nicht zum Portfolio dieser AOK Zahnzusatzversicherung. Für Patienten, die Implantate, Kronen, Brücken und andere Arten Zahnersatz benötigen, ist der Tarif interessant.
Modell 3 – die AOK Zahnzusatzversicherung „ZahnBest“
Der Name der dritten Zusatzversicherung im Bunde klingt vielversprechend und umfasst auch durchaus verschiedene reizvolle Leistungen und Erstattungen. Diese lassen den Tarif in erster Linie für Versicherte günstig erscheinen, denen vor allem hohe Zuschüsse für Implantate oder Inlays am Herzen liegen. Zudem eignet sich das Angebot für den Nachwuchs, da hohe Ansprüche für kieferorthopädische Behandlungen (Kinder und Jugendliche bis zum Alter von maximal 20 Jahren) zum Service gehören. Ausgangspunkt für Zahnersatz ist wie erwartet die vollständige Rechnungssumme unter Berücksichtigung der GKV (hier der AOK) für die oft erwähnte Regelversorgung. Hier senken Sie Ihren Eigenanteil auf Null. Auf maximal 10 % der Gesamtkosten reduzieren Sie Ihre Ausgaben bei höherwertiger Versorgung auf privatärztlicher Basis – zusammen mit den AOK Leistungen erreichen Versicherte somit eine Kostenübernahme in Höhe von 90 %.
Wichtige Details zur AOK Zahnzusatzversicherung ZahnBest (Stand: 01/2019):
- Gesundheitsprüfung: ja
- Wartezeit: ja, acht Monate
- Leistungen für Füllungen: nein
- Leistungen für Zahnersatz wie Kronen: 90%
- Erstattung für Inlays und Implantate: 70 % der Gesamtkosten (samt AOK-Leistungen)
- Parodontose-Leistungen: nein
- Wurzelbehandlung: nein
- Leistungen für Zahnprophylaxe: —
- Erstattungs-Obergrenzen: im 1. Jahr 500 €, binnen 24 Monaten bis 1.000 €, in den ersten 3 Versicherungsjahren max. 1.500 €, in 48 Monaten 2.000 €, ab dem 49. Monat und bei Unfall Unfällen unbegrenzt
- Altersrückstellungen: ja
- Leistungen für Kieferorthopäde: 90 % bzw. bis 2.000 €/Behandlung
- Zuschuss für Regelversorgung-Zahnersatz: 100 % inkl. GKV
- optionaler Online-Vertragsabschluss: nein
Zum Leistungsumfang gehört bei der AOK Zahnzusatzversicherung ZahnBest die volle Kostenabdeckung für die sogenannte Fissurenversiegelung beim Zahnarzt – sofern Versicherte noch nicht den 21. Geburtstag gefeiert haben. Die Obergrenze für Kieferorthopädie liegt bei 2.000 Euro pro Behandlung, wobei jeweils 90 % der Behandlungskosten übernommen werden. Begonnene Behandlungen sind nicht mitversichert, was auch bei den anderen Zahnzusatzversicherungen der AOK gilt. Die Wartezeit von acht Monaten sollten Versicherte vor dem Abschluss zur Kenntnis nehmen, die Regelung gilt indes nicht für Zahnprophylaxe wie eine professionelle Zahnreinigung. Rechnen Sie ansonsten mit baldigem Bedarf? Dann sind andere Produkte am Markt vielleicht die bessere Wahl. Gerade aber für junge Versicherte bis zum Alter von maximal 20 Jahren kann der Tarif eine optimale Leistungsabdeckung beinhalten, beispielsweise durch die Kostenübernahme für Behandlungen durch den Kieferorthopäden oder die vollständig erstattete Fissurenversiegelung. Einmal mehr gilt bei der AOK Zahnzusatzversicherung ZahnBest: Online können Sie den Vertrag nicht abschließen und sind deshalb auf den Kundenservice des Dienstleisters angewiesen.
Modell 4 – die AOK Zahnzusatzversicherung „DentalPlus“
Der Namenszusatz „Plus“ lässt vermuten, dass Versicherte bei diesem Tarif in den Genuss gewisser Extraleistungen kommen. Und in mancherlei Hinsicht ist diese Vermutung korrekt. Zwei Beispiele sind hohe Kostenbeteiligungen im Bereich der Zahnprophylaxe, außerdem erbringt die Police von AOK Baden-Württemberg und Allianz Leistungen für Behandlungen von Parodontose und Zahnwurzeln. Wichtig für jüngere Versicherte: Sie erhalten hohe Erstattungen für kieferorthopädische Maßnahmen bis zum Höchstalter von 20 Jahren. Hinzu kommt die üppige Zuzahlung für Fissurenversiegelungen und sogar an den Kosten für Akupunktur bei zahnärztlicher Behandlung beteiligt sich der Versicherer in diesem besonderen Fall. Achtung: Der Tarif DentalPlus erlaubt einen Online-Abschluss und kommt ohne Altersrückstellungen aus. Die Monatsbeiträge sind wie bei den anderen Angeboten vom Alter der Antragsteller abhängig.
Wissen müssen Versicherte oder Eltern, die einen geeigneten Versicherungsschutz für Kinder und Jugendliche suchen: →
Die Fissurenversiegelung bei Kindern und Jugendlichen bis zum 21. Geburtstag gilt in diesem Fall nicht als gesonderte Leistung. Die Erstattungen fließen mit in die Berechnungen für die jährlichen Zuzahlungen für Zahnprophylaxe mit ein. Bei der AOK Zahnzusatzversicherung DentalPlus liegt die Maximalerstattung in diesem Leistungsbereich bei 100 Euro.
Wichtige Details zur AOK Zahnzusatzversicherung DentalPlus (Stand: 01/2019):
- Gesundheitsprüfung: ja
- Wartezeit: ja, acht Monate
- Leistungen für Füllungen: 75 %
- Leistungen für Zahnersatz (z.B. Kronen/Brücken): Regelversorgung samt AOK-Leistung 100 %, 75 % der Rechnungssumme samt AOK- Leistung für höherwertige privatärztliche Versorgung
- Leistungen für Inlays: ja
- Erstattung für Implantate: 75 %
- Parodontose-Leistungen: 75 % der Restkosten nach Leistung der AOK
- Wurzelbehandlung: 75 % der Restsumme
- Leistungen für Zahnprophylaxe: bis 100 Euro pro Versicherungsjahr
- Erstattungs-Obergrenzen: 1. Jahr 800 €, binnen 24 Monaten bis 1.600 €, in den ersten 3 Versicherungsjahren bis 2.400 €, in 48 Monaten 3.200 €, ab dem 49. Monat und nach Unfällen unbegrenzt
- Akupunktur bei zahnärztlicher Behandlung: 75 %
- Altersrückstellungen: nein
- Leistungen für Kieferorthopäde: 75 % bzw. bis 2.000 €/Behandlung
- Zuschuss Zahnersatz der Regelversorgung: 100 % inkl. GKV
- optionaler Online-Vertragsabschluss: ja
Ausgenommen von der Wartezeit sind wie bei allen Tarifen die Leistungen für Zahnprophylaxe. Einmal mehr beziehen sich die Kostenerstattungen für kieferorthopädische Behandlungen auf die Altersklasse bis 20 Jahre. Was die Höhe der Erstattungen für Inlays angeht, sollten Versicherte den Kundendienst um genaue Details bitten. Denn Obergrenzen für die Kostenübernahme nennt die Internetpräsenz zu dieser AOK Zahnzusatzversicherung nicht. Gerade bei den beiden großen Zusatzversicherung für Zahnarzt-Patienten wirbt der Versicherer regelmäßig mit Sonderaktionen. Junge Neukunden im Alter bis 30 Jahre etwa konnten in der Vergangenheit davon profitieren, dass der Anbieter auf die normale achtmonatige Wartezeit Zahnersatz wie auch Inlays, Zahnbehandlungen und Implantate verzichtete. Der richtige Moment für den Vertragsabschluss ist also auch in diesem Fall das A und O. Durch den Online-Abschluss können Sie alle Schritte zur DentalPlus zügig durchlaufen. Ein Extra des Tarifs ist die 75-prozentige Übernahme der Kosten für die Akupunktur bei zahnärztlicher Behandlung.
Modell 5 – die AOK Zahnzusatzversicherung „DentalBest“
Trägt ein Tarif den Zusatz „Best“ im Namen, spricht dies dafür, dass Sie als potentielle Versicherungsnehmer die besten Leistungen im Bereich der AOK Zahnzusatzversicherung erhalten. Wie die Tarifalternative DentalPlus eignet sich dieses Produkt besonders gut für junge Neukunden – der Versicherer selbst spricht von der Zielgruppe der unter 30-jährigen. Sie können von Zeit zu Zeit durch Sonderkonditionen sogar die normalerweise geltenden Wartezeiten umgehen, Rabatte beanspruchen oder gewisse Extras in Anspruch nehmen. Greift die achtmonatige Wartezeit, bezieht sich dieses Detail auf alle Leistungen außer dem Bereich Zahnprophylaxe. Bei Zahnersatz, Inlays, Implantaten und Zahnbehandlungen hingegen sind Versicherte an die Vorlaufzeit bis zur ersten Erstattung gebunden. Bevor Sie die Zahn-Zusatzversicherung DentalBest direkt online abschließen, schauen wir uns die exakten Leistungsbestandteile der Police an.
Zentrale Details zur AOK Zahnzusatzversicherung DentalBest (Stand: 01/2019):
- Gesundheitsprüfung: ja
- Wartezeit: ja, acht Monate
- Leistungen Zahnersatz (z.B. Kronen & Brücken): 100 % der Regelversorgungs-Kosten samt AOK-Leistung; 90 % der Gesamtkosten (mit AOK-Leistung) im Falle privatärztlicher, höherwertiger Versorgung
- Leistungen für Füllungen: 100 % inkl. AOK GKV-Leistungen
- Leistungen für Inlays: ja
- Erstattung für Implantate: 90 % der Gesamtkosten
- Parodontose-Leistungen: 100 % der Restkosten nach Leistung der AOK
- Wurzelbehandlung: 100 % der Restsumme nach GKV-Leistung
- Leistungen für Zahnprophylaxe: bis 120 Euro pro Versicherungsjahr
- Erstattungs-Obergrenzen: 1. Jahr 900 €, binnen 24 Monaten bis 1.800 €, in den ersten 3 Versicherungsjahren bis 2.700 €, in 48 Monaten 3.600 €, ab dem 49. Monat unbegrenzt (generell: nach Unfällen)
- Akupunktur bei zahnärztlicher Behandlung: 75 %
- Altersrückstellungen: nein
- Leistungen für Kieferorthopäde: 90 % bzw. max. 3.000 €/Behandlungen
- optionaler Online-Vertragsabschluss: ja
Wie beim Tarifmodell DentalPlus sind Fissurenversiegelungen für Versicherte bis zum 21. Geburtstag inkludiert – sie sind allerdings Teil der Maßnahmen für die Zahnprophylaxe, sodass die Maximalerstattung bei 120 Euro pro Versicherungsjahr liegt. Zum „Service“ gehört bei der besten AOK Zahnzusatzversicherung auch die 100-prozentige Kostenübernahme für Akupunkturbehandlungen, die beim/durch den Zahnarzt stattfinden. Dass junge Versicherte generell gut mit diesem Angebot versorgt sind, liegt auch und gerade die Zahlungsbereitschaft für Behandlungen beim Kieferorthopäden. Diese werden zu 90 Prozent beziehungsweise maximal 3.000 Euro pro Behandlung übernommen. Angesichts der in den vergangegen Jahren deutlich gestiegen Eigenanteile für Eltern oder junge Berufstätige, erweist sich die DentalBest-Variante in diesem Punkt als besonders leistungsstark. Auch die hohen Erstattungsgrenzen für die jährlichen Leistungen der Versicherungen können ein gutes Argument sein – immer natürlich in Relation zu den Beiträgen, die der Kundendienst auf Nachfragen individuell für die jeweiligen Versicherungsnehmer berechnet.
Fakten zur AOK Krankenkasse
Auch hier berufen wir uns abgesehen von einigen grundlegenden Daten zu den Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) auf die Nummer zwei der insgesamt elf selbständigen Krankenkassen – also die AOK Baden-Württemberg, deren Tarifmodelle zur AOK Zahnzusatzversicherung wir uns angesehen haben. Gemeinsam betreuen die Versicherer (Stand: 2018) über 26 Millionen Menschen in Deutschland. Der Versicherer ist als GKV mit seiner Hauptverwaltung in Stuttgart ansässig und auf Platz 5 der Top 10 der größten deutschen Krankenkassen vertreten. Mehr als 10.200 Mitarbeiter waren 2017 für das Unternehmen tätigt. Alle AOKs gemeinsam beschäftigen rund 61.600 Mitarbeiter und unterhielten 2016 insgesamt etwa 1.270 Zweigstellen bundesweit. Die Ortskrankenkassen existieren seit Einführung der GKV und wurden 1884 ins Leben gerufen. Seit Anfang der 1990er Jahre sank die Zahl der AOK-Ableger schrittweise von vormals fast 300 auf heute nur noch elf regionale Anbieter.
Der AOK-Bundesverband ist in Berlin Mitte Zuhause und bringt es mit allen regionalen Einrichtungen auf eine Bilanzsumme in Höhe von rund 16,6 Milliarden Euro im Jahr 2017. Die AOK Baden-Württemberg offeriert neben der gesetzlichen Krankenversicherung etliche zusätzliche Produkte, zu denen auch und gerade die AOK Zahnzusatzversicherungen gehören. Vor Ort unterhält die AOK BW etwa eigene 230 Niederlassungen. Nochmals zur Hervorhebung: Die AOK Zahnzusatzversicherungen des Anbieters werden zusammen mit dem Versicherer Allianz entwickelt.
Gründung: 1884 (die Ortskrankenkassen an sich, AOK Baden-Württemberg seit 1985)
Mitglieder: ca. 10,3 Mio. (Mitte 2017)
Haushaltsvolumen: 16,6 Milliarden Euro (2017)
Versicherte: ca. 7,15 Millionen Krankenversicherte (Stand: Ende 2017)
AOK Adresse:
Firmen-Hauptsitz: AOK Baden-Württemberg – Hauptverwaltung, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart
Kontaktoptionen: kostenloses 24-7-Service-Hotline der AOK BW unter 0800 2652965, kostenpflichtige Auslandshotline unter 0049 711 12853-801; AOK-MedTelefon rund um die Uhr 0800 10 50 501; Online-Kontaktformular; Ansprechpartner vor Ort in den Niederlassungen; Online-KundenCenter, Rückrufservice; per Mail via service@bw.aok.de, Fax unter der Rufnummer 0711 2593-100