Zahnversicherung

Zusätzlicher Versicherungsschutz für Ihre Zähne

Mit einer Zahnzusatzversicherung können sich Mitglieder einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Standardleistungen ihrer Zahnversicherung aufbessern. Sie sind damit beim Zahnarzt ähnlich wie Privatpatienten versichert.

In der GKV werden besonders beim Zahnersatz moderne und gute Behandlungsmöglichkeiten nach dem bestehenden einheitlichen Behandlungskatalog kaum, oder überhaupt nicht bezahlt. Oft versuchen auch die Zahnärzte die teueren Varianten anzubieten, obwohl es teilweise auch günstigere alternative Behandlungsmöglichkeiten gibt. Der Patient ist hier ziemlich machtlos und vertraut in der Regel dem Zahnarzt. Ohne Zahnzusatzversicherung muss er als Kassenpatient die Kosten selbst tragen. Sehr schnell kommen mehrere tausend Euro zusammen, die selbst zu bezahlen sind. Hier hilft eine abgeschlossene Zahnzusatzversicherung.

Der Abschluss dieser zusätzlichen Versicherung sollte rechtzeitig erfolgen, weil der Versicherungsbeitrag dieser freiwilligen privaten Versicherung im hohen Maße vom Eintrittsalter und schon bestehenden Zahnproblem beeinflusst wird. Bei gleichen Leistungen und gleichen Voraussetzungen können die Beiträge der einzelnen Anbieter von Zahnzusatzversicherungen unterschiedlich hoch sein. Auch die Bewertung von bestehenden Risiken bei den Zähnen kann jeder Versicherer anders bewerten und bei der Beitragshöhe berücksichtigen. Ein unabhängiger und umfangreicher Versicherungsvergleich der Anbieter von Zahnzusatzversicherungen ist unbedingt erforderlich.

Sehr einfache umfangreiche und bequeme Möglichkeiten für einen Versicherungsvergleich bietet das Internet. Der Interessent gibt auf der entsprechenden Seite seine gewünschten Daten ein und sofort werden die Anbieter von Zahnzusatzversicherungen aufgelistet. In diesem Versicherungsvergleich sind auch die günstigen Direktversicherer mit einbezogen. Wer keinen Außendienst benötigt, kann hier oft sehr kostengünstig seine Zahnzusatzversicherung abschließen.

Auch viele GKV arbeiten mit privaten Krankenversicherungen zusammen und haben für ihre Mitglieder gute Tarife ausgehandelt. Diese sollten in jedem Fall in den Vergleich einbezogen werden.

Extra absichern für Zahnimplantate & Co

Im Zuge der von allen Regierungen der letzten Jahre verabschiedeten Gesundheitsreformen wurde der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen immer mehr reduziert. Das machte auch bei der Zahnmedizin nicht Halt, sodass mit der letzten Reform sich die Krankenkassen für Zahnersatz nicht mehr prozentual an den Kosten beteiligen müssen, sondern einen Festbetrag zahlen, der jedoch weiterhin angelegt ist an den in den letzten Jahren zurückgelegten Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt. Allerdings kann sich der Patient nach der neuen Regelung selbst aussuchen, welche Art von Zahnersatz er sich einsetzen lässt.

Trotz allem entsteht eine finanzielle Lücke, die durch den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung zumindest in großen Teilen abgedeckt wird. Diese Zusatzversicherung für Zahnersatz deckt in der Regel bis zu 95 % der Kosten der Zahnbehandlung ab. Den dadurch entstehenden kleinen Restbetrag deckt die Zahnersatz-Zusatzversicherung nicht ab und muss selbst getragen werden.
Aber auch die Krankenkassen bieten ihren Patienten im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit privaten Versicherungsgesellschaften eine Zusatzversicherung an, die nur für den Zahnersatz gilt. Das hat den Vorteil, dass die Prämie für die Zahnersatz-Zusatzversicherung relativ niedrig ist im Vergleich zu einer vollständigen privaten Zusatzversicherung. Diese deckt nämlich meist alle Risiken im Krankheitsfall ab und ist somit recht teuer.

Beim Abschluss der Zusatzversicherung für den Zahnersatz wird der Kunde jedoch auch nach Vorerkrankungen im Zahnbereich gefragt. So kann es vorkommen, dass bei relativ schlechtem Zahnzustand oder vielen fehlenden Zähnen der Versicherungsschutz abgelehnt wird oder der Kunde mit einem Sonderaufschlag rechnen muss.