Frau beim Zahnarzt

Inter DC plus Zahnzusatz-Versicherung

INTER Dental Comfort plus Zahnzusatzversicherung

Mit dem Tarif DCplus (Dental Comfort plus) bietet die Inter Versicherungsgruppe eine private Zahnzusatz-Versicherung für gesetzlich Krankenversicherte an, mit welcher die Eigenbeteiligung des Versicherten für Zahnersatzmaßnahmen verringert werden kann. Der Versicherungsabschluss ist an kein Höchstaufnahmealter des Versicherten gebunden. Zudem wird keine Gesundheitsprüfung vorgenommen, jedoch sind vor Versicherungsabschluss fehlende Zähne oder angeratene Zahnersatzmaßnahmen nicht mitversichert.

Inter DCplus: Was wird bezahlt?

Die Zahnzusatz-Versicherung DC plus erstattet Aufwendungen für Zahnersatz, Inlays und Aufbaufüllungen. Außerdem werden implantologische Leistungen sowie damit verbundene chirurgische zahnärztliche Leistungen übernommen. Voraussetzung für eine Leistung der Versicherung ist grundsätzlich eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung für die jeweilige Zahnersatzmaßnahme. Nur die Einbringung von Zahnimplantaten wird auch ohne Vorleistung übernommen, sofern die gesetzliche Krankenversicherung eine Leistung für den implantatgetragenen Zahnersatz erbringt.

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Bildquelle: Website Screenshot Inter 2021

Wie viel wird gezahlt?

Die Kostenerstattung des Tarifs DC plus beträgt einschließlich der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung 80 % des Rechnungsbetrages. Jedoch wird mindestens der Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung verdoppelt, so dass insgesamt auch eine volle Erstattung des Rechnungsbetrages möglich ist. Diese Verdopplung gilt auch für die gesteigerten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung von 60 % bei fünf Jahren oder 65 % bei zehn Jahren regelmäßiger zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen (Bonusheft). Des Weiteren besteht bei diesem Tarif keine gesonderte Begrenzung der Kostenerstattung für Zahnarzthonorar und Zahntechnik .

Wartezeit / Zahnstaffel beachten

Die Leistungen des Zahnzusatztarifs DCplus können erst nach einer Wartezeit von 8 Monaten in Anspruch genommen werden. Zudem ist die Leistungshöhe der Versicherung in den ersten vier Versicherungsjahren zusätzlich begrenzt (Zahnstaffel). Nur bei einer unfallbedingten Zahnersatzmaßnahme entfallen die Wartezeit sowie die gesonderten Summenbegrenzungen in den ersten vier Versicherungsjahren.

Die maximale Erstattung beträgt im ersten Versicherungsjahr 250 Euro, in den ersten zwei Versicherungsjahren 500 Euro, in den ersten drei Versicherungsjahren 750 Euro und in den ersten vier Versicherungsjahren 1.000 Euro. Ab dem fünften Versicherungsjahr ist die Höchstleistung im Tarif DCplus auf 3.600 Euro pro Jahr festgelegt.

Diese Höchstleistung kann vom Versicherten auf 4.800 Euro pro Jahr gesteigert werden, sofern dieser für die vorherigen drei Versicherungsjahre eine jährliche professionelle Zahnreinigung nachweisen kann.

Grundsätzlich gilt diese Summenbegrenzung jedoch nicht für die Mindestleistung des Tarifs, so dass die Verdopplung des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung auch bei höheren Beträgen vorgenommen wird.

Weitere Informationen:

https://www.inter.de/gesundheit/zahnzusatzversicherung/

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