Frau beim Zahnarzt

DKV Optident O1D

Die Zahnversicherung Optident der DKV vorgestellt

Bei dem Tarif Optident O1D der DKV handelt es sich um eine private Zahnzusatz-Versicherung, mit welcher die Zuzahlungen des Versicherungsnehmers für Zahnersatz und Zahnprophylaxe verringert werden können. Die Versicherung ist nur für gesetzlich Krankenversicherte ab 18 Jahren abschließbar. Der Leistungsumfang des Zahnzusatztarifs Optident O1D umfasst unter anderem eine Kostenerstattung für zwei professionelle Zahnreinigungen pro Jahr. Übernommen werden hierfür 50 % der Aufwendungen bzw. jeweils maximal 50 Euro. Wird die professionell Zahnreinigung durch einen Kooperationspartner der DKV vorgenommen, erhöht sich die Erstattung auf 100 % bzw. jeweils maximal 100 Euro. Zudem übernimmt der Tarif Optident O1D 65 % der nach Abzug der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden Restkosten für Zahnersatzmaßnahmen, sofern der Versicherte mindestens eine professionelle Zahnreinigung pro Jahr nachweisen kann. Wurde keine professionelle Zahnreinigung durchgeführt, sinkt der Erstattungssatz jährlich um 5 % bis auf einen Erstattungssatz von 35 %. Durch regelmäßige Zahnreinigungen kann der Satz jedoch wieder um jährlich 5 % erhöht werden. Darüber hinaus erfolgt ohne eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich keine Leistung der Zahnzusatzversicherung!

dkv private zahnzusatzversicherung
Bildquelle: Website Screenshot DKV 2021

Details zur Optident O1D Zahnversicherung

Der Tarif Optident O1D erstattet Aufwendungen für Inlays, Zahnimplantate und Zahnersatz, wie z.B. Zahnkronen, Brücken, Prothesen sowie Suprakonstruktionen und Reparaturleistungen. Allerdings werden je Inlay nur 65 % eines maximalen Rechnungsbetrages von 400 Euro übernommen, womit die Erstattung hier maximal 260 Euro beträgt. Für implantologische Leistungen ist die Höchsterstattung auf 65 % von maximal 1.000 Euro je Implantat begrenzt. Somit werden höchstens 650 Euro je Implantat ausgezahlt. Zudem ist eine Übernahme von implantologischen Leistungen auf höchstens 6 Implantate je Kiefer einschließlich bei Versicherungsbeginn bereits vorhandener Implantate beschränkt. Bei unfallbedingten Zahnersatzmaßnahmen erhöht sich die Leistung der Zahnzusatzversicherung von 65 % auf 100 % der nach der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden erstattungsfähigen Kosten. Entsprechend steigen in diesem Fall die Höchstsummen für Inlays und Implantate auf 400 Euro je Inlay bzw. 1.000 Euro je Implantat.

Leistungen nach Wartezeit

Die Leistungen des Tarifs Optident O1D für Zahnersatz können erst nach einer Wartezeit von 8 Monaten in Anspruch genommen werden. Eine Übernahme der professionellen Zahnreinigungen erfolgt dagegen schon ab Versicherungsbeginn. Des Weiteren bestehen bei diesem Tarif keine besonderen Höchstbeträge in den ersten Versicherungsjahren.

Weitere Informationen:

https://www.dkv.com/downloads/mydkv/BDK70513.pdf

https://www.dkv.com/downloads/mydkv/BDK70512.pdf

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