Frau beim Zahnarzt

SDK ZG70+ZGB vorgestellt

Die Zahnversicherung der Süddeutschen KV

Die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) bietet für gesetzlich Krankenversicherte verschiedene, einzeln kombinierbare Zahnzusatztarife an. Mit der Tarifkombination ZG70+ZGB, welche auch als ZAHNprivat Top bezeichnet wird, werden verschiedene Leistungen für Zahnersatz und Zahnbehandlung abgedeckt. Ein Versicherungsabschluss ist bei diesen Tarifen grundsätzlich ohne eine strenge Gesundheitsprüfung möglich. Ab einem Eintrittsalter von 65 Jahren ist jedoch bei Antragstellung ein Zahnbefundbericht einzureichen.

Leistungen im Tarif-Baustein SDK ZG70

Der Leistungsumfang des Tarifs ZG70 der SDK umfasst eine Kostenerstattung von 70 % des Rechnungsbetrages für versicherte Zahnersatzmaßnahmen. Eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht notwendig. Allerdings ist die Leistung des Tarifs einschließlich einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung auf höchsten 90 % des Rechnungsbetrages begrenzt. Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen des ZG70 zählen die zahnärztliche Vergütung sowie Material- und Laborkosten für Zahnprothesen, Brücken, Kronen, Stiftzähne sowie Reparaturen des Zahnersatzes. Auch Implantate werden übernommen, sofern eine Zusage der Versicherung vor Behandlungsbeginn vorliegt. Die Kostenerstattung erfolgt grundsätzlich bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Eine Leistung aus dem Tarif ZG70 erfolgt erst nach Ablauf einer Wartezeit von 8 Monaten. Des Weiteren ist die Leistungshöhe des Tarifs in den ersten Versicherungsjahren durch festgelegte Rechnungshöchstbeträge beschränkt. In den ersten zwei Versicherungsjahren werden daher insgesamt maximal 3.000 Euro als Rechnungsbetrag anerkannt. In den ersten vier Versicherungsjahren steigt dieser Betrag auf insgesamt 6.000 Euro. Ab dem fünften Versicherungsjahr entfallen die Rechnungshöchstbeträge.

SDK Zahnzusatzversicherung
Bildquelle: Website Screenshot SDK 2021

SDK Zahnversicherung

Leistungen im Tarif-Baustein SDK ZGB

Der Tarif ZGB leistet für Inlays, Kunststofffüllungen, Zahnprophylaxe (z.B. professionelle Zahnreinigung) und für kieferorthopädische Leistungen bis zum 18. Lebensjahr. Die Versicherung übernimmt 100 % der Kosten bzw. maximal 70 Euro pro Jahr für Zahnprophylaxe-Leistungen. Diese kann der Versicherte schon ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeit in Anspruch nehmen. Für die restlichen Leistungen des Tarifs gilt eine Wartezeit von 8 Monaten. Danach übernimmt die Versicherung 80 % des nach Abzug einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden Rechnungsbetrages für Inlays und Kunststofffüllungen. Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistung für diese Maßnahmen, erstattet der Tarif ZGB insgesamt 70 % des Rechnungsbetrages. Allerdings ist die Leistungshöhe für Kunststofffüllungen und Inlays in den ersten zwei Versicherungsjahren auf einen Rechnungshöchstbetrag von maximal 500 Euro begrenzt. In den ersten vier Jahren beträgt der Rechnungshöchstbetrag 1.000 Euro. Des Weiteren übernimmt der Tarif ZGB 100 % der Gesamtkosten für kieferorthopädische Leistungen. Je nach Eintrittsalter des Versicherten bei Versicherungsbeginn bestehen jedoch verschiedene Höchstgrenzen. Somit werden bei einem Eintrittsalter bis zum 6. Lebensjahr insgesamt 1.500 Euro für Kieferorthopädie übernommen. Mit einem Eintrittsalter zwischen 7 und 9 Jahren sinkt der Betrag auf 1.000 Euro, ab einem Eintrittsalter von 10 Jahren sogar auf höchstens 500 Euro.

Weitere Informationen

https://www.sdk.de/einfach-abgesichert/zusatzversicherung/zahnzusatzversicherung/

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