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Der „Zahn-Komfortschutz“ der LVM ZG 25 vorgestellt
Die LVM Versicherung bietet mit dem Tarif ZG25 eine private Ergänzungsversicherung für Zahnersatz, welche von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung oder dort familienversicherten Personen abgeschlossen werden kann. Da keine Beschränkung des Aufnahmealters vorliegt, ist ein Versicherungsabschluss grundsätzlich in jedem Lebensalter möglich.
Leistungen im Tarif LVM ZG25
Die Versicherungsleistung der LVM-Zahnzusatzversicherung (verkauft als „Zahnkomfortschutz für bezahlbaren Zahnersatz“) beinhaltet in der Tarifvariante ZG25 eine Kostenerstattung von 25 % des Rechnungsbetrages für nach diesem Tarif erstattungsfähige Aufwendungen. Hierzu zählen zahnmedizinisch notwendige Aufwendungen für Prothesen, Brücken, Kronen, Implantate, implantatgetragenen Zahnersatz sowie Inlays aus Metall oder Keramik und Kunststofffüllungen nach der Dentin-Adhäsiv-Bonding-Mehrschicht-Technik. Zudem sind funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen in Zusammenhang mit einer versicherten Zahnversorgung erstattungsfähig.
Die zahnärztlichen Leistungen werden bis zu den Höchstsätzen der deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen. Insgesamt erstattet die Zahnzusatzversicherung jedoch höchstens 100 % des Rechnungsbetrages einschließlich einer Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings ist der erstattungsfähige Rechnungsbetrag für Implantate einschließlich der Leistungen für eine Implantation auf einen Höchstbetrag von 1.000 Euro je Implantat begrenzt. Zudem ist die maximale Anzahl erstattungsfähiger Zahnimplantate einschließlich bereits vorhandener Implantate auf 6 Stück im Oberkiefer und 4 Stück im Unterkiefer beschränkt. Des Weiteren leistet der Tarif ZG25 nicht für Zahnprophylaxe-Leistungen oder kieferorthopädische Behandlungen.
Wartezeiten & „Zahnstaffel“ im LVM Zahntarif ZG25
Eine Leistung aus dem Zahnzusatztarifs ZG25 der LVM erfolgt grundsätzlich erst nach Ablauf einer Wartezeit von 8 Monaten. Zudem ist der Erstattungsbetrag in den ersten Versicherungsjahren durch festgelegte Höchstgrenzen begrenzt, sofern keine unfallbedingte zahnärztliche Behandlung vorliegt. Im ersten Versicherungsjahr erstattet der Tarif daher höchstens 200 Euro, innerhalb der ersten zwei Versicherungsjahre höchstens 300 Euro, innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre höchstens 600 Euro und innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre höchstens 1.000 Euro. Ab dem fünften Versicherungsjahr entfällt die Höchstbegrenzung des Erstattungsbetrages.
Solche so genannten „Zahnstaffeln“ (zeitlich anfangs eingeschränkte Leistungshöhe) sind in der Branche durchaus üblich, jedoch in den verschiedenen Zahnversicherungs-Tarifen sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund sollte man laut Dentado.de vor dem Abschluss eines konkreten Produkts erst verschiedene Tarife für die Zahnzusatzversicherung online vergleichen und dann erst beantragen.
Weitere Informationen:
https://www.lvm.de/cms/7a1049d4-d1a1-4016-ab9c-a5e04b80b1fa/011-zahnzusatzversicherung-w1146.pdf