Frau beim Zahnarzt

ERGO Direkt ZAB Zahnversicherung

Die Zahnersatz-Versicherung „ZAB“ der ErgoDirekt

Der Tarif Ergo Direkt ZAB wird von der Ergo Direkt Versicherung als Zahnzusatzversicherung angeboten. Die Versicherung hat in diesem Bereich verschiedene Versicherungstarife, zu denen unter anderem der Tarif ZAB gehört. Es handelt sich hierbei um einen Zahnersatz-Tarif, mit dem unter anderem hochwertige Brücken, Kronen und Implantate finanziert werden können. Die Kosten für diese Leistungen des Zahnarztes müssen nicht selten von den Patienten selbst erbracht werden, weshalb diese Versicherungen sich großer Beliebtheit erfreuen. Durch den Zahn-Ersatz Tarif ZAB der Ergo Direkt Versicherung werden die erstattungsfähigen Kosten allerdings nicht zu 100% übernommen, so dass Versicherte trotz Abschluss einige Leistungen noch selbst übernehmen müssen. Bei Kronen, Brücken sowie bei Prothesen und Implantaten übernimmt die Versicherung einen Anteil von 75% der erstattungsfähigen Kosten. Dabei werden die individuellen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung natürlich berücksichtigt. Neben den genannten Bereichen werden Kosten auch für Schienen oder Aufbissbehelfe übernommen, sogar zahntechnische Laborarbeiten und notwendige Reparaturen des Zahnersatzes trägt die Versicherung mit einem Kostenanteil von bis zu 75%. Versicherte, die höhere Leistungen erwarten, können bei der Ergo Direkt auf Wunsch auch den Tarif ZAE abschließen. Bei diesem Tarif werden in allen Bereichen die anfallenden erstattungsfähigen Aufwendungen nicht nur zu 75%, sondern sogar bis zu 90% übernommen.

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Die Ergo Direkt ZAB Versicherung kann auf Wunsch direkt online abgeschlossen werden. Sie gilt grundsätzlich weltweit, kann aber nur von gesetzlich Versicherten genutzt werden. Auch ist für den Abschluss der Versicherung ein ständiger Wohnsitz in Deutschland erforderlich. Beim Abschluss der Ergo Direkt ZAB Zahnversicherung ist zu beachten, dass die Leistungen der Versicherungen, außer bei einem Unfall, in den Anfangsjahren nicht vollständig in Anspruch genommen werden können. Im ersten Versicherungsjahr sind die Leistungen auf nur 250 Euro begrenzt, im zweiten Versicherungsjahr werden dann 500 Euro übernommen. In den ersten drei Versicherungsjahren darf die Leistung zusammen 750 Euro nicht übersteigen, im vierten Jahr erhöht sich dieser Anteil wiederum um 250 Euro auf dann 1.000 Euro. Erst mit Ablauf des vierten Versicherungsjahres besteht vollständiger Versicherungsschutz. Diese Regelung gilt im Übrigen nicht nur für den Tarif ZAB sondern auch für den höherwertigen Tarif ZAE.

Weitere Informationen:

https://www.ergo.de/de/Produkte/Zahnzusatzversicherung/Zahnzusatzversicherung-ohne-Wartezeit

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