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DFV Zahn-Tarifbausteine clever kombinieren
Mit der Kombination der Zahnzusatztarife ZEV und ZEH erhält der Versicherte nach Angaben der Deutschen Familienversicherung (DFV) eine leistungsstarke und günstige private Zahnzusatzversicherung, mit welcher der Eigenanteil für Zahnersatz und Zahnerhalt-Leistungen verringert werden kann. Ein Versicherungsabschluss ist für gesetzlich krankenversicherte Personen ohne Altersbeschränkungen möglich. Zudem werden bei Antragsstellung keine Gesundheitsfragen gestellt, wodurch diese Zahnzusatzversicherung auch mit verschiedenen Vorerkrankungen abschließbar ist.
Leistungen des Zahnzusatztarifs „ZEV“ der DFV
Der Zahnzusatztarif ZEV der DFV Deutsche Familienversicherung leistet für medizinisch notwendige Zahnersatzmaßnahmen, wie z.B. Prothesen, Brücken, Kronen, implantatgetragenen Zahnersatz sowie Reparaturen dieses Zahnersatzes. Hierfür übernimmt die Zahnzusatzversicherung im Versicherungsfall einen Betrag in Höhe der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Somit kann die Kostenerstattung einschließlich des Zuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu 100 % des Rechnungsbetrages erreichen, wenn z.B. eine einfache Zahnersatzversorgung vorliegt. Da bei diesem Tarif eine Verdopplung des Zuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung vorgenommen wird, erfolgt ohne eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung auch keine Leistung der Zahnzusatzversicherung.
Leistungsmerkmale des Tarifbausteins „ZEH“
Der Tarif ZEH umfasst Leistungen für Zahnprophylaxe und Zahnfüllungen. Als Zahnprophylaxe gelten hier unter anderem professionelle Zahnreinigungen, die Entfernung von Zahnbelägen und Verfärbungen, Fissurenversiegelung, Fluoridierung der Zahnschmelzhärtung und die Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen. Zudem wird die professionelle Erstellung eines Mundhygienestatus einschließlich einer Untersuchung auf Mund-, Zahn- und Kieferkrankheiten übernommen. Die Kostenerstattung für Zahnprophylaxe-Leistungen beschränkt sich auf insgesamt 50 Euro pro Jahr. Des Weiteren erstattet der Tarif ZEH 100 % des Eigenanteils des Versicherten für Kunststofffüllungen und hochwertige Einlagefüllungen. Dies gilt einschließlich anfallender Laborarbeiten und funktionstherapeutischer Maßnahmen. Aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind allerdings kosmetische Zahnbehandlungen oder kieferorthopädische Leistungen.
Keine Wartezeiten bei der Tarifkombination ZEV+ZEH
Bei der Zahnzusatzversicherung mit der Tarifkombination ZEV+ZEH bestehen grundsätzlich keine Wartezeiten, wodurch schon ab Versicherungsbeginn eine Leistung möglich ist. Allerdings gelten in den ersten vier Versicherungsjahren festgelegte Leistungsbegrenzungen, sofern der Versicherungsfall nicht als Folge eines Unfalls eingetreten ist. Daher erstattet die Zahnzusatzversicherung im ersten Versicherungsjahr maximal 250 Euro, innerhalb der ersten beiden Versicherungsjahre maximal 500 Euro, innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre maximal 750 Euro und innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre maximal 1.000 Euro. Ab dem fünften Versicherungsjahr bestehen keine Höchstgrenzen für eine Leistung aus der Zahnzusatzversicherung.
Weitere Informationen:
https://www.deutsche-familienversicherung.de/zahnversicherungen/zahnzusatzversicherung/