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Die Zahnversicherung der Debeka vorgestellt
Bei dem Tarif ZE50 der Debeka handelt es sich um eine private Zusatzversicherung für Zahnersatz, welche nach Angaben der Debeka die Möglichkeit einer starken Verringerung des Eigenanteils des Versicherten für Zahnersatzmaßnahmen bietet. Ein Versicherungsabschluss ist grundsätzlich nur für gesetzlich versicherte Personen möglich. Bei dieser Versicherung besteht keine Altersbeschränkung für eine Aufnahme. Zudem werden Alterungsrückstellungen gebildet, mit welchen eine Ermäßigung der Versicherungsbeiträge im Alter erreicht werden soll. Darüber hinaus werden für bei Versicherungsbeginn fehlende Zähne keine Zuschläge auf den Versicherungsbeitrag erhoben.

Debeka Zahnversicherung Tarif ZE50
Details zum Leistungsumfang der ZE50 der Debeka
Der Leistungsumfang des Zahnzusatztarifs ZE50 umfasst eine Übernahme von 50 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für zahnärztliche und zahntechnische Leistungen, welche in den jeweils aktuellen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ) aufgeführt sind. Abweichende Vergütungen oder höhere Aufwendungen aufgrund gesonderter Vereinbarungen zwischen Zahnarzt und Patient werden nicht übernommen. Eventuelle Zahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung für die jeweilige Maßnahme werden auf den Erstattungssatz von 50 % des Rechnungsbetrages nicht angerechnet und sind entsprechend auch keine Voraussetzung für eine Leistung der Zahnzusatzversicherung. Jedoch werden einschließlich der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur maximal 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen bei diesem Tarif Leistungen für Zahnersatz, wie z.B. Kronen, Prothesen, Brücken, Suprakonstruktionen (implantatgetragener Zahners atz), sowie notwendige Provisorien oder Reparaturen von Zahnersatz. Zudem werden implantologische Leistungen sowie Einlagefüllungen, wie Inlays und Onlays, übernommen. Des Weiteren leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Kunststofffüllungen, welche mittels Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik hergestellt werden. Weitere Zahnbehandlungen, Zahnprophylaxe-Leistungen oder kieferorthopädische Leistungen sind jedoch nicht mitversichert.
Wartezeit berücksichtigen
Die Wartezeit für eine Leistung aus dem Tarif ZE50 der Debeka beträgt 8 Monate. Im Gegensatz zu anderen Zahnzusatztarifen bestehen bei dieser Versicherung keine besonderen Leistungshöchstgrenzen in den ersten Versicherungsjahren. Somit ist nach Ablauf der Wartezeit eine volle Inanspruchnahme der Tarifleistungen möglich.
Weitere Informationen
https://www.debeka.de/produkte/versichern/krankenversicherung/zahnzusatz/index.html
Quellen
https://www.waizmanntabelle.de/zahnzusatzversicherung/id/33 https://www.debeka.de/privatkunden/gesundheitarbeitskraft/krankenzusatzversicherung/zahnzusatzversicherung.html