Zahnarztkosten können sich innerhalb einer Familie schnell summieren. Während bei Kindern häufig Vorsorge und später möglicherweise eine kieferorthopädische Behandlung im Mittelpunkt stehen, werden für Erwachsene Zahnersatz, Implantate oder umfangreichere Zahnbehandlungen zunehmend relevant. Eine Zahnzusatzversicherung hilft, bestimmte Kosten abzufedern, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden.
Allerdings unterscheiden sich die Bedürfnisse von Erwachsenen und Kindern deutlich. Familien sollten weniger auf einen möglichst umfangreichen Tarif als vielmehr darauf achten, welche Leistungen für die einzelnen Familienmitglieder tatsächlich relevant sind.
Grundlegende Informationen zur Funktionsweise finden sich auch in unserem Lexikonbeitrag zur Zahnzusatzversicherung.
Schnell wissen wo was steht
Warum ist eine Zahnzusatzversicherung für Familien sinnvoll?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt viele notwendige zahnmedizinische Behandlungen. Je nach Behandlung, gewünschtem Material und Versorgungsform können jedoch zusätzliche Kosten entstehen. Einen Überblick über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei zahnärztlichen Behandlungen bietet das Bundesgesundheitsministerium.
Bei Erwachsenen betrifft das beispielsweise Zahnersatz, Implantate, hochwertige Füllungen oder bestimmte privat abzurechnende Behandlungsbestandteile. Bei Kindern und Jugendlichen entstehen vor allem in der Kieferorthopädie mitunter hohe Kosten.
Eine klassische beitragsfreie Familienversicherung wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei Zahnzusatzversicherungen nicht. Üblicherweise wird für jedes Familienmitglied ein eigener Versicherungsschutz vereinbart.
Erwachsene und Kinder benötigen unterschiedliche Leistungen
Ein häufiger Fehler besteht darin, für Eltern und Kinder nach denselben Tarifmerkmalen zu suchen.
Für Erwachsene sind vor allem folgende Leistungen relevant:
- Zahnersatz wie Kronen und Brücken
- Implantate
- hochwertige Inlays und Füllungen
- Wurzelbehandlungen
- Parodontalbehandlungen
- professionelle Zahnreinigung
Bei Kindern verschieben sich die Prioritäten. Aufwendiger Zahnersatz spielt normalerweise eine deutlich geringere Rolle. Dafür können Vorsorgeleistungen und insbesondere die Absicherung kieferorthopädischer Behandlungen interessant sein.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Eltern in unserem Ratgeber zur Zahnzusatzversicherung für Kinder.
Kieferorthopädie ist bei Kindern besonders wichtig
Zahn- und Kieferfehlstellungen werden anhand der sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen – kurz KIG – eingeordnet. Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen grundsätzlich ab einem bestimmten Schweregrad.
Bei leichter ausgeprägten Fehlstellungen oder zusätzlichen Leistungen können dagegen private Kosten entstehen.
Eltern sollten bei einer Zahnzusatzversicherung deshalb konkret prüfen:
- Für welche KIG-Stufen wird geleistet?
- Werden auch Leistungen bei KIG 1 und KIG 2 berücksichtigt?
- Wie hoch ist die maximale Erstattung für Kieferorthopädie?
- Gibt es eine Höchstgrenze über die gesamte Vertragslaufzeit?
- Werden zusätzliche Leistungen über die gesetzliche Versorgung hinaus erstattet?
- Bis zu welchem Alter werden kieferorthopädische Leistungen übernommen?
Auch das Thema kieferorthopädische Frühbehandlung kann bei jüngeren Kindern relevant werden.
Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss
Man sollte sich rechtzeitig über eine Zahnzusatzversicherung informieren, auch wenn noch kein akuter Fall eingetreten ist. Bereits bekannte oder angeratene Behandlungen können abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.
Bei Kindern ist das im Zusammenhang mit einer möglichen Zahnspange relevant. Wurde bereits eine Zahnfehlstellung festgestellt und eine kieferorthopädische Behandlung angeraten, können die Möglichkeiten eines nachträglichen Versicherungsschutzes eingeschränkt sein.
Ähnliches gilt für Erwachsene: Wenn man erst nach einer konkreten Empfehlung für Implantate, Kronen oder anderen Zahnersatz einen Vertrag abschließt, kann man nicht automatisch davon ausgehen, dass die bereits geplante Behandlung versichert ist.
Nicht nur auf hohe Erstattungsprozente achten
Bei Zahnzusatzversicherungen werden häufig Erstattungssätze von beispielsweise 80, 90 oder 100 Prozent hervorgehoben. Diese Angaben sollten jedoch nicht isoliert betrachtet werden.
Dabei sollte klar sein, auf welcher Grundlage die Erstattung berechnet wird und ob Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bereits darin enthalten sind.
Zusätzlich können gelten:
- jährliche Höchstgrenzen,
- Leistungsstaffeln in den ersten Versicherungsjahren,
- Begrenzungen für einzelne Behandlungsarten,
- Höchstbeträge für Kieferorthopädie
- oder besondere Bedingungen bei fehlenden Zähnen.
Eine hohe Prozentangabe bedeutet deshalb nicht automatisch, dass jede Zahnarztrechnung vollständig übernommen wird.
Professionelle Zahnreinigung und Vorsorge
Ein weiterer Bestandteil vieler Zahnzusatzversicherungen ist die professionelle Zahnreinigung.
Je nach Tarif können hierfür feste Beträge, bestimmte Behandlungszahlen pro Jahr oder prozentuale Erstattungen vorgesehen sein.
Weitere Informationen zum Ablauf und zur Bedeutung der Behandlung finden sich in unserem Beitrag zur professionellen Zahnreinigung.
Familien sollten dabei berücksichtigen, welche Vorsorgeleistungen bereits durch die jeweilige gesetzliche Krankenkasse angeboten werden. Nicht jede zusätzlich versicherte Leistung führt automatisch zu einem wirtschaftlichen Vorteil.
Zahnbehandlungen und hochwertige Füllungen berücksichtigen
Neben Zahnersatz und Prophylaxe können weitere Zahnbehandlungen für den Versicherungsschutz relevant sein.
Dazu gehören beispielsweise:
- hochwertige Zahnfüllungen,
- bestimmte Wurzelbehandlungen,
- Parodontalbehandlungen,
- schmerzausschaltende Maßnahmen
- sowie weitere privat abzurechnende Leistungen.
Welche Behandlungen tatsächlich versichert sind und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Bei einem Vergleich kann auch die Zahnzusatzversicherung von AXA berücksichtigt werden; entscheidend bleiben die konkreten Versicherungsbedingungen, Erstattungshöhen und Leistungsgrenzen.
Leistungsstaffeln in den ersten Jahren beachten
Ein wichtiger Punkt beim Tarifvergleich sind Leistungsbegrenzungen zu Beginn des Vertrags.
Auch wenn ein Tarif keine klassische Wartezeit vorsieht, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass unmittelbar nach Vertragsabschluss unbegrenzt hohe Rechnungen erstattet werden.
Versicherer können beispielsweise für die ersten Versicherungsjahre bestimmte Erstattungsobergrenzen festlegen.
Vor dem Abschluss sollten Familien deshalb prüfen:
- Gibt es eine Wartezeit?
- Gibt es eine Leistungs- oder Zahnstaffel?
- Wie hoch ist die maximale Erstattung in den ersten Jahren?
- Ab wann stehen die regulären Tarifleistungen vollständig zur Verfügung?
- Gibt es gesonderte Grenzen für Kieferorthopädie?
Gerade bei Tarifen, die mit einem schnellen Versicherungsschutz werben, lohnt sich deshalb ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen.
Gesundheitsfragen vollständig beantworten
Vor dem Vertragsabschluss verlangen Versicherer in der Regel Angaben zum aktuellen Zahnstatus, zu fehlenden Zähnen und zu bereits laufenden oder angeratenen Behandlungen.
Diese Fragen sollten vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Wie Versicherer bestehende Zahnlücken oder bereits diagnostizierten Behandlungsbedarf behandeln, kann sich je nach Tarif unterscheiden. Möglich sind beispielsweise Leistungsausschlüsse, Zuschläge oder eine Ablehnung des Versicherungsantrags.
Auch deshalb empfiehlt sich der Vergleich nicht erst dann, wenn bereits eine größere Behandlung konkret bevorsteht.
Was kostet eine Zahnzusatzversicherung für eine Familie?
Einen einheitlichen Preis für eine Zahnzusatzversicherung für Familien gibt es nicht. Die Beiträge hängen unter anderem vom Alter des Versicherungsnehmers, dem gewählten Leistungsumfang und dem jeweiligen Tarifmodell ab.
Relevant können beispielsweise sein:
- Alter bei Vertragsabschluss,
- Umfang der Zahnersatzleistungen,
- Leistungen für Zahnbehandlungen,
- Kieferorthopädie,
- professionelle Zahnreinigung,
- Erstattungshöhe
- und mögliche Altersrückstellungen.
Ein günstiger Kindertarif kann beispielsweise wenig sinnvoll sein, wenn die Leistungen für Kieferorthopädie stark begrenzt sind. Umgekehrt benötigt ein Kind normalerweise keinen Tarif, dessen wesentlicher Vorteil besonders umfangreiche Leistungen für Implantate oder Zahnersatz sind.
Checkliste für Familien
Vor dem Abschluss lohnt sich ein systematischer Vergleich.
Bei Erwachsenen sollte geprüft werden:
- Wie hoch ist die Erstattung für Zahnersatz?
- Sind Implantate eingeschlossen?
- Welche Leistungen gibt es für hochwertige Füllungen?
- Werden Wurzel- und Parodontalbehandlungen berücksichtigt?
- Wie wird professionelle Zahnreinigung erstattet?
- Welche Leistungsgrenzen gelten?
Bei Kindern sollte geprüft werden:
- Sind kieferorthopädische Behandlungen enthalten?
- Welche KIG-Stufen werden berücksichtigt?
- Wie hoch ist die maximale KFO-Leistung?
- Bis zu welchem Alter besteht die Leistung?
- Werden zusätzliche kieferorthopädische Maßnahmen berücksichtigt?
Für alle Familienmitglieder relevant sind:
- Wartezeiten,
- Leistungsstaffeln,
- Ausschlüsse,
- Gesundheitsfragen,
- mögliche Begrenzungen in den ersten Jahren
- und die langfristige Beitragsentwicklung.
