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Professionelle Zahnreinigung

Als Professionelle Zahnreinigung werden Maßnahmen in der Prophylaxe zusammengefasst. Konkret steht hier vor allem die Entfernung der harten Beläge (Zahnstein) im Vordergrund, da diese selbst im Zuge einer mechanischen Zahnreinigung mit Zahnpflege-Utensilien wie Zahnbürste und Zahnpasta nicht mehr entfernt werden. Hintergrund: Innerhalb kurzer Zeiträume entstehen auf dem Zahnschmelz weiche Beläge, die nach wenigen Tagen mineralisieren.

Letztere enthalten Vergesellschaftungen verschiedener Mikroorganismen, die den Zahn auf Dauer schädigen und zu Karies, Parodontitis oder Zahnfleischentzündungen führen. Zahnärzte entfernen diese harten Beläge mithilfe verschiedener Instrumente (zum Beispiel Scaler oder Ultraschall). Im Anschluss an die Belagentfernung wird eine Glättung der Zahnoberfläche durchgeführt. Dieser Schritt soll die Wiederansiedlung der Biofilme erschweren. Zusätzlich sorgt eine Fluoridierung für Unterstützung bei der Remineralisierung der Zahnhartsubstanz.

Bezüglich der Abrechnung handelt es sich bei der PZR allgemein um eine Privatleistung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht als Pflichtleistung ersetzt wird (Tipp: Lesen Sie unseren Artikel zum Thema: Was leistet die gesetzliche Krankenversicherung). Allerdings bezuschussen einige Kassen die Zahnreinigung. Ähnlich die Situation im Rahmen privater Krankenvollversicherungen. Hier ist nur ein Teil der Versicherer bereit, die Kosten zu tragen. In den Tarifen zur Zahnzusatzversicherung gelten oft Jahressummengrenzen für die PZR. Deren Höhe kann von Versicherer zu Versicherer variieren. Patienten müssen mit Kosten zwischen 100 Euro bis 150 Euro rechnen.

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