Als Caninus bzw. Dens caninus wird in der Zahnmedizin der Eckzahn bezeichnet. Neben dem Gebiss des Menschen ist der Eckzahn auch bei anderen Säugetieren zu finden. Anatomisch ist der Caninus das Bindeglied zwischen den Schneidezähnen und den Prämolaren (Vorbackenzähnen). In einem vollständigen Gebiss werden insgesamt vier Eckzähne angelegt – einer je Kieferhälfte.
Hinsichtlich ihrer Morphologie weisen die Eckzähne verschiedener Säugetiere eine große Ähnlichkeit auf, sie besitzen nur eine Wurzel bzw. die Zahnkrone ist mit je nur einer Spitze versehen. Gegenüber anderen Säugetieren (auch den Primaten) ist die Zahnkrone des menschlichen Eckzahns allerdings verkürzt.
Die Anlage des Caninus erfolgt bereits im Milchgebiss. Kommt es zum Zahnwechsel, brechen die Eckzähne häufig erst zwischen dem 10. bis 12. Lebensjahr durch. Hierbei kann es vor allem im Bereich des Oberkiefers zu Problemen kommen. Hintergrund: Da die Vorbackenzähnen vor dem Caninus angelegt werden, kann Platzmangel zu erheblichen Schwierigkeiten führen.
Diese Platznahme der Nachbarzähne kann unter Umständen dazu führen, dass der Eckzahn – trotz Anlage des Zahnkeims – nicht durchbricht oder es zu dessen Verlagerung kommt. Tritt letztere Situation ein, kann es zum Durchbrechen des Caninus außerhalb der Zahnreihe kommen, es bildet sich ein sogenannter Tigerzahn. Diese Fehlstellung muss oft operativ entfernt werden bzw. wird bei Kindern und Jugendlichen durch eine Kombination aus chirurgischen und kieferorthopädischen Maßnahmen behandelt.
Hinsichtlich der Kostenübernahme für die Behandlung der Zahnfehlstellungen, welche im Zusammenhang mit dem Eckzahn entstehen können, variieren die Leistungen der Zahnzusatzversicherung erheblich. Gerade für Erwachsene sind – bis auf wenige Ausnahmen – oft keine kieferorthopädischen Leistungen vorgesehen. Bei der Kostenerstattung für andere Behandlungen (Zahnersatz, Karies usw.) am Eckzahn sieht die Situation aus Sicht der Versicherten deutlich besser aus.