Zahntechnik

Redaktion Dr. Zahn7 Min. Lesezeit

Zahnkrone: Arten, Ablauf, Haltbarkeit und Kosten

Welche Kronenarten es gibt, wie die Behandlung abläuft und wie lange eine Krone hält. Dazu der Festzuschuss mit Bonusheft und die niedrigeren Sätze ab 2027.

Eine Zahnkrone umschließt einen geschädigten Zahn und übernimmt dessen sichtbaren Teil. Ob Metall, Metallkeramik oder Vollkeramik: Die Wahl hat Folgen für das Aussehen, für den Aufwand beim Beschleifen und für Ihren Eigenanteil. Dieser Ratgeber erklärt, wann eine Krone in Frage kommt, welche Arten es gibt, wie die Behandlung abläuft und wie sich der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse berechnet. Eine kurze Begriffserklärung finden Sie im Lexikoneintrag Zahnkrone.

Wann eine Krone nötig wird

Eine Krone kommt vor allem dann in Betracht, wenn große Teile eines Zahns zerstört sind, etwa durch Karies oder große alte Füllungen. Der Teil des Zahns, der im Kiefer steckt, bleibt dabei erhalten, die Krone ersetzt nur den äußeren, sichtbaren Bereich. Ist ein Zahn so stark geschwächt, dass eine normale Krone keinen Halt mehr fände, kann eine Krone in Frage kommen, die zusätzlich über einen Stift in der Wurzel verankert wird. Außerdem dienen Kronen als Pfeiler, an denen eine Brücke befestigt wird.

Man unterscheidet Vollkronen, die den ganzen sichtbaren Zahn bedecken, und Teilkronen, die nur einen Abschnitt ersetzen. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt davon ab, wie viel gesunde Zahnsubstanz noch vorhanden ist. Einen Überblick über Kronen im Vergleich zu Brücken, Prothesen und Implantaten gibt der Beitrag Zahnersatz: Formen und Materialien.

Welche Kronenarten es gibt

Vollgusskrone

Die Vollgusskrone, umgangssprachlich auch Gold- oder Metallkrone, besteht aus einer Goldlegierung oder aus einer Nichtedelmetalllegierung. Sie wird vor allem im hinteren, kaum sichtbaren Seitenzahnbereich eingesetzt. Für sie spricht, dass der Zahn weniger stark beschliffen werden muss, dass sie sehr genau am Zahnrand abschließt und dass es mit ihr eine lange Erfahrung gibt. Wegen ihrer Metallfarbe eignet sie sich nicht für Frontzähne. Die Vollgusskrone aus Nichtedelmetall gehört zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung, also zur Standardversorgung, nach der sich der Kassenzuschuss richtet.

Verblendkrone

Bei der Verblendkrone ist mindestens die sichtbare Außenseite mit zahnfarbenem Material verkleidet, meist mit Keramik, die im Labor auf ein Metallgerüst aufgebrannt wird (Metallkeramik). Auf Wunsch lässt sich die Krone rundum verblenden, also auch auf der Kaufläche und der Innenseite. Verblendkronen sind für Front- und Seitenzähne geeignet und die am häufigsten verwendete Kronenart. Der Zahn muss dafür stärker beschliffen werden, und Herstellung sowie Anpassung sind aufwendiger.

Vollkeramikkrone

Vollkeramikkronen kommen ohne Metall aus. Im Frontzahnbereich haben sie meist einen zahnfarbenen Kern, zum Beispiel aus Zirkonoxid, der mit Keramikschichten überzogen wird. Im Seitenzahnbereich werden häufig einschichtige Kronen aus hochfester Glaskeramik verwendet. Vollkeramik gilt als besonders natürlich im Aussehen und ist gut verträglich, die Befestigung ist aber aufwendiger und die Kosten sind höher. Wer nachts mit den Zähnen knirscht, ist mit einer Vollkeramikkrone in der Regel nicht gut beraten.

Teleskopkrone

Die Teleskopkrone ist eine Doppelkrone und dient als Halteelement für eine herausnehmbare Teilprothese. Auf die beschliffenen Pfeilerzähne kommt eine fest sitzende Innenkrone aus Metall. Die passende Außenkrone ist in die Prothese eingearbeitet und gleitet beim Einsetzen über die Innenkrone. Die Prothese sitzt dadurch fest und bietet Sicherheit beim Kauen, Sprechen und Lachen, lässt sich zum Reinigen aber herausnehmen. Dem stehen Nachteile gegenüber: Die Pfeilerzähne werden stark belastet, für die Doppelkrone muss viel Zahnsubstanz abgetragen werden, was den Zahnnerv schädigen kann, und die Versorgung ist teurer und wartungsintensiver als eine Klammerprothese. Zur Regelversorgung gehören Teleskopkronen nur bei bestimmten Befunden, etwa wenn in einem Kiefer nur noch bis zu drei eigene Zähne vorhanden sind und eine Kombinationsversorgung vorgesehen ist.

So läuft die Behandlung ab

  1. Untersuchung und Planung: Die Praxis untersucht den Zahn, die Nachbarzähne und den Kiefer. Vor Beginn erstellt sie einen Heil- und Kostenplan mit den voraussichtlichen Kosten, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Aus dem Antwortschreiben der Kasse geht hervor, welchen Anteil sie übernimmt.
  2. Beschleifen: Karies und Reste alter Füllungen werden entfernt, dann wird der Zahn so beschliffen, dass die Krone Platz findet. Dabei soll möglichst viel gesunde Substanz erhalten bleiben.
  3. Abformung: Der beschliffene Zahn und die Gegenseite im anderen Kiefer werden abgeformt. Nach dieser Vorlage fertigt das zahntechnische Labor die Krone.
  4. Übergangszeit: Bis die Krone fertig ist, schützt in der Regel eine provisorische Krone den Zahn. Sie ist Teil der Regelversorgung.
  5. Einsetzen: Die Praxis prüft Form, Biss und Randschluss und setzt die Krone dann endgültig ein.

Wie lange eine Krone hält

Kronen haben in der Regel eine lange Lebensdauer. Eine feste Zahl an Jahren lässt sich aber nicht seriös für alle Fälle nennen, denn sie hängt vom Material, von der Belastung beim Kauen und Knirschen und vor allem von der Pflege ab. Wichtig zu wissen: Auch ein überkronter Zahn kann wieder an Karies erkranken. Das passiert vor allem dann, wenn das Zahnfleisch zurückgeht und die Wurzel freiliegt oder wenn sich Beläge am Übergang zwischen Zahn und Krone festsetzen. Gründliches Putzen, die Reinigung der Zahnzwischenräume und regelmäßige Kontrollen sind deshalb auch nach der Behandlung nötig. Was hinter Beschwerden an einem überkronten Zahn stecken kann, beschreibt der Beitrag Schmerzen unter einer Zahnkrone.

Kosten und Festzuschuss der Krankenkasse

Gesetzlich Versicherte erhalten für Zahnersatz einschließlich Kronen einen Festzuschuss. Er richtet sich nach dem Befund, also nach dem Zustand des Zahns, und nicht nach der Versorgung, die Sie am Ende wählen. Grundlage ist die Regelversorgung, die für jeden Befund festgelegt ist. Für eine Einzelkrone ist das eine Metallkrone aus Nichtedelmetall. Im sichtbaren Bereich, im Oberkiefer bis einschließlich zum zweiten und im Unterkiefer bis einschließlich zum ersten kleinen Backenzahn, sieht die Regelversorgung zusätzlich eine Verblendung der Außenseite vor.

Höhe des Zuschusses und Bonusheft

Bis zum 31. Dezember 2026 deckt der Festzuschuss 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Wer im Bonusheft fünf Jahre lückenlos Kontrolluntersuchungen nachweist, bekommt 70 Prozent, nach zehn Jahren 75 Prozent. Keine Änderung nötig.

Keine Änderung nötig. Optional mit Fundstelle: Ab dem 1. Januar 2027 sinken die Sätze durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026 um je zehn Prozentpunkte: auf 50 Prozent ohne Bonus, 60 Prozent nach fünf und 65 Prozent nach zehn Jahren. Für Festzuschüsse, die Ihre Krankenkasse vor dem 1. Januar 2027 bewilligt, gelten nach dem Gesetz noch die bisherigen Sätze. Planen Sie eine Krone für den Jahreswechsel, klären Sie den Stichtag vorab mit Ihrer Kasse.

Wenn Sie eine andere Krone wählen

Sie können frei entscheiden, ob Sie die Regelversorgung oder eine aufwendigere Lösung wählen. Eine rundum verblendete oder vollkeramische Krone gilt als gleichartige Versorgung: Die Kasse zahlt den Festzuschuss für den Befund, die Mehrkosten tragen Sie selbst. Dasselbe Prinzip gilt bei einer andersartigen Versorgung, etwa einem Implantat mit Krone statt einer Brücke. Was eine Krone insgesamt kostet, hängt deshalb stark von Material und Laboraufwand ab. Ihren Eigenanteil sehen Sie im Heil- und Kostenplan.

Härtefall bei geringem Einkommen

Bei geringem Einkommen übernimmt die Kasse die Kosten der Regelversorgung vollständig. Keine Änderung nötig. Ob ein Härtefall vorliegt, prüft die Krankenkasse vor Behandlungsbeginn. Auch knapp oberhalb der Grenze kann ein höherer Zuschuss möglich sein. Wählen Sie im Härtefall eine aufwendigere Krone, zahlen Sie die Kosten über der Regelversorgung selbst. Im Härtefall übernimmt die Kasse die Kosten der Regelversorgung auch ab dem 1. Januar 2027 vollständig.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse eine Vollkeramikkrone?

Sie zahlt den Festzuschuss, der für Ihren Befund gilt. Die Differenz zwischen Regelversorgung und Vollkeramik tragen Sie selbst.

Ich habe im Bonusheft ein Jahr verpasst. Ist der Bonus verloren?

Für den Zehn-Jahres-Bonus kann ein einmaliges Versäumnis folgenlos bleiben, wenn Sie der Kasse begründen, warum der Besuch nicht möglich war. Das Jahr 2020 zählt wegen der Corona-Einschränkungen generell nicht als Lücke.

Kann ein Zahn unter einer Krone noch Karies bekommen?

Ja. Gefährdet ist vor allem der Rand der Krone, wenn sich dort Beläge halten oder das Zahnfleisch zurückgeht. Gute Pflege und regelmäßige Kontrollen beugen vor.

Eignet sich jede Krone für Menschen, die mit den Zähnen knirschen?

Nein. Vollkeramikkronen sind bei nächtlichem Knirschen oft ungeeignet. Sprechen Sie das Knirschen bei der Planung an, damit die Praxis Material und Bauart darauf abstimmen kann.

Muss ich vor der Behandlung etwas bei der Kasse einreichen?

Ja, den Heil- und Kostenplan. Die Kasse muss ihn genehmigen, bevor die Behandlung beginnt. Erst dann steht fest, welchen Zuschuss Sie erhalten.

Eine Krone kann einen stark geschädigten Zahn erhalten. Die Kasse zahlt einen Festzuschuss, der sich nach dem Befund richtet und durch ein lückenloses Bonusheft steigt. Ab 2027 fällt er niedriger aus. Vergleichen Sie Regelversorgung und Wunschversorgung anhand des Heil- und Kostenplans, bevor Sie sich entscheiden. Dieser Artikel ersetzt keine zahnärztliche Untersuchung und Beratung.

Quellen

  1. Kronen, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
  2. Teilprothesen (Teleskopkronen), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
  3. Festzuschüsse zum Zahnersatz, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
  4. Festzuschuss-Richtlinie, in Kraft ab 01.01.2026 (Befunde 1.1, 1.3, 4.6; Beträge 2026), Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), veröffentlicht von der KZBV
  5. Kronen, Brücken, Implantate: Welche Arten von Zahnersatz gibt es?, IQWiG, gesundheitsinformation.de
  6. Festzuschüsse sinken: Krankenkassenreform verteuert Zahnersatz (20.07.2026), zm Zahnärztliche Mitteilungen

Stand der Quellen: 18. Oktober 2026.

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