Der Begriff Zahnbehandlung wird im Alltag häufig benutzt, unterliegt in seiner Begriffsbestimmung aber keiner rechtsverbindlichen Qualifizierung. Daher muss im Rahmen der Begriffserklärung eine Zahnbehandlung im engeren Sinn von einer weiter gefassten Deutung der Bezeichnung getrennt betrachtet werden.
Letztere erfasst alle Bereiche, die Zahnärzte durch ihre Behandlungen in der Zahnmedizin abdecken. Neben der chirurgisch-konservierenden Therapie gehören dazu
- der Zahnersatz,
- die Kieferchirurgie oder
- die Kieferorthopädie.
Des Weiteren ist dem Begriff an dieser Stelle nicht nur der reine Behandlungsablauf zuzuweisen. Auch die Befundaufnahme oder Prophylaxemaßnahmen tauchen in diesem Zusammenhang im Begriff der Zahnbehandlung auf.
Deutliche Einschränkungen ergeben sich im Zusammenhang mit einer eng gefassten Begriffsbestimmung. Hier fallen aus der Definition nicht nur Sachverhalte wie die Befunderhebung heraus. Auch einzelne Behandlungsbereiche, die im Wesentlichen den Kieferbereich betreffen, sind dann nicht mehr Bestandteil der reinen Zahnbehandlung.
Der Begriff Zahnbehandlung erfasst dann
- Zahnersatz/Prothetik,
- Chirurgisch-konservierende Maßnahmen,
- Parodontologie,
- Wurzelbehandlungen und
- Maßnahmen am Milchgebiss.
Die Zahnbehandlung ist damit letztlich nur ein Teilbereich der Zahnmedizin (Stomatologie) und zielt nicht nur auf die Erhaltung der natürlichen Zahnsubstanz, sondern auch deren Ersatz ab.
Vielen Dank für diesen Beitrag über Zahnbehandlungen. Interessant, dass der Einsatz von Zahnersatz wie zB Implantaten auch unter den Begriff Zahnbehandlungen fällt. Ich benötige demnächst einen Zahnersatz und wollte wissen, ob ich mich damit auch an einen normalen Zahnarzt wenden kann.