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Taschentiefe

Die Taschentiefe ist in der Zahnheilkunde ein Anzeichen bzw. Maß für das Fortschreiten verschiedener Zahnerkrankungen. Besonders im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Parodontitis besitzt die Bestimmung der Taschentiefe Aussagekraft. Hintergrund: Durch die entzündlichen Prozesse – ausgehend von Bakterienvergesellschaftungen in den Zahnbelägen – kommt es zu einem fortschreitenden Rückzuck des Zahnfleischsaums, was die Entstehung der Zahnfleischtaschen nach sich zieht.

Sofern die Taschentiefe ein Ausmaß von mehr als 3,5 Millimeter erreicht, ist eine Parodontalbehandlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Diese Taschentiefe entspricht etwa einem PSI-Code 3 (Parodontaler Screening-Index). Allerdings kann der Zahnarzt bereits bei einem PSI-Grad 1 und 2 eine Behandlung anregen.

Dazu gehören in aller Regel die Entfernung der vorhandenen Beläge sowie die Hygieneschulung. Letztere ist wichtiger Bestandteil der Parodontitisvorbeugung. Allerdings greifen diese Maßnahmen bei einer zu großen Taschentiefe nicht mehr. Sofern diese ein gewisses Ausmaß erreicht, ist die Zahnfleischtasche weder den Selbstreinigungsmechanismen noch der täglichen Zahnreinigung zugänglich.

Gemessen wird die Taschentiefe im Zuge des parodontalen Screenings (Zahnvorsorgeuntersuchung) mithilfe einer Parodontalsonde, welche in definierten Abständen eine Millimetermarkierung enthält. Damit kann der Zahnarzt genau den Abstand zwischen Zahnfleischrand und dem Boden der Zahnfleischtasche messen. Als Vorsorgeuntersuchung wird diese Leistungen aller zwei Jahre seitens der GKV finanziert.

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