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Prämie

Der Begriff Prämie wird im Versicherungsrecht gleichbedeutend mit der Bezeichnung Versicherungsbeitrag benutzt. Es handelt sich dabei letztlich also um das Entgelt, welches der Versicherungsnehmer dem Versicherer zu überweisen hat. Dieser gewährt wiederum bei laufender Prämienzahlung den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz.

Entsprechend dieser Definition wird ersichtlich, welche Bedeutung die Prämienzahlung hat. Neben Informationspflicht bzw. Änderungsmitteilungs-Obliegenheit gehört die Zahlung der Prämie zu den Kernpflichten der Versicherten.

Versäumnisse oder Umstände, die zu Zahlungsausfällen führen, können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Handelt es sich um die Erstprämie, verschiebt sich nicht nur der Versicherungsbeginn, der Versicherer ist an dieser Stelle auch zum Rücktritt berechtigt. Beim Zahlungsverzug der Folgeprämie bleibt die Zahnzusatzversicherung unter Umständen leistungsfrei bzw. kann im weiteren Verlauf den Versicherungsvertrag – nach Fristsetzung und einer Belehrung über die Folgen des Verzugs – den Vertrag auflösen.

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