Unter dem Begriff der Individualprophylaxe werden Maßnahmen des Zahnarztes zusammengefasst, welche in erster Linie der Vorbeugung dienen. Mit den einzelnen Leistungen soll das Entstehen von schwerwiegenden Zahnerkrankungen – wie etwa Zahnkaries oder einer Gingivitis – verhindert werden. Neben dem Leistungskatalog für die gesetzliche Krankenversicherung, in welchem die Individualprophylaxe für Kinder/Jugendliche und Erwachsene getrennt wird, existieren ähnliche Leistungsbeschreibungen innerhalb der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte).
Wesentliches Augenmerk richtet die Individualprophylaxe auf die Altersgruppe bis 18. Beginnend mit den zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (ab etwa dem 30. Lebensmonat; bis zu drei Mal abrechnungsfähig) über die Erhebung des Mundhygienestatus bis zur Mundgesundheitsaufklärung zielt die frühkindliche/kindliche Individualprophylaxe auf eine möglichst umfassende Gesunderhaltung der Zähne vom ersten Durchbruch an ab.
Dieser Anspruch setzt sich fort, da Kinder beispielsweise eine Fissurenversiegelung in Anspruch nehmen können. Für Erwachsene stehen die Leistungen der Individualprophylaxe in eingeschränktem Rahmen zur Verfügung – etwa im Zusammenhang mit der Fissurenversiegelung. Eine Entfernung harter Beläge ist dagegen sowohl für Kinder als auch ältere Patienten vorgesehen (einmal pro Kalenderjahr). Die Messung der Zahnfleisch-Taschentiefe ist alle 24 Monate möglich.
Prophylaktische Maßnahmen sind nicht nur BEMA-Leistungen – auch Privatpatienten können einen entsprechenden Leistungskatalog in Anspruch nehmen. Dazu gehören unter anderem
- die Aufnahme des Mundhygienestatus,
- Fluoridierungen,
- Professionelle Zahnreinigung,
- eine Entfernung harter Beläge und
- Fissurversiegelungen.