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Implantat

Das Implantat hat in der Vergangenheit für die Anfertigung von Zahnersatz in der Zahnheilkunde erheblich an Bedeutung gewonnen. Zusammengefasst in der Implantologie, handelt es sich beim Implantat um ein in den Kieferknochen eingesetztes Trägerelement, welches nach dem Einwachsen in den Knochen die Suprakonstruktion als eigentlichen Zahnersatz aufnimmt.

Je nach Befundsituation werden heute verschiedene Implantatformen und Materialien verwendet. Neben den Zylinderimplantaten greift die Zahnmedizin auch zu

  • Blattimplantaten,
  • Diskimplantaten und
  • Schmalkieferimplantaten.
Bei der Anwendung spielt unter anderem eine Rolle, wie viele Zahnlücken geschlossen werden müssen und wie stark der Kieferknochen bereits unter dem Zahnverlust gelitten hat. Hinsichtlich der Materialien werden heute in der Implantologie Titan, Keramik und Kunststoff verwendet.

Implantat beste Option als Zahnersatz

Seitens der Zahnmedizin wird der Lückenschluss durch ein Implantat allgemein als die optimale Versorgung angesehen. Dabei hebt sich das Zahnimplantat besonders durch die feste Verbindung mit dem Kieferknochen und seine Langlebigkeit heraus. Unter bestimmten Umständen ist die Implantologie als Lückenschluss allerdings kontraindiziert. Dies trifft unter anderem beim Vorliegen von Herz-Kreislauferkrankungen oder Bindegewebserkrankungen zu. Darüber hinaus kann die Verwendung eines Implantats zu einer aufwendigen Behandlung werden – wenn beispielsweise im Vorfeld ein Knochenaufbau stattfinden muss.

Eine weitere Schwierigkeit betrifft die Tatsache, dass Implantate in der gesetzlichen Krankenversicherung häufiger nicht zur Regelversorgung gehören. Der Lückenschluss wird hier stattdessen meist über eine Brückenkonstruktion realisiert. Wenn es dennoch zu einer Kostentragung der Behandlung durch die GKV kommt, ist dies in aller Regel nur in Ausnahmen der Fall. Seitens der Zahnzusatzversicherung wird diese Lücke teilweise geschlossen.

Viele Zahnzusatzversicherungstarife bieten gerade im Zusammenhang mit der Implantologie eine Kostenerstattung an, die in Bezug auf die Qualität der Versicherung allerdings erheblich variieren kann. Zwischen den Leistungen in den Grundschutztarifen und dem Premiumsegment können schnell mehrere hundert bis tausend Euro Differenz liegen. Aus Sicht des Versicherten ist im Zusammenhang mit der Implantologie allerdings zu prüfen, inwiefern sich eine fehlende Vorleistung der Krankenkasse leistungsmindernd auf die Erstattung der Zahnzusatzversicherung auswirkt.

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