Hypnose ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein Begriff mit einer doppelten Bedeutung. Auf der einen Seite steht Hypnose für den Zustand der hypnotischen Trance, greift aber auch als Beschreibung für das Verfahren, um Personen in diesen Zustand zu versetzen. Obwohl bereits seit dem 18. Jahrhundert Gegenstand einer wissenschaftlichen Betrachtung, hat die Hypnose heute immer noch eher den Charakter einer „Jahrmarktattraktion“.
Dabei hat die Medizin – nicht nur im Rahmen der Zahnheilkunde – das Potenzial der Hypnose bereits seit einiger Zeit erkannt. Unter dem Begriff der medizinischen Hypnose zusammengefasst, wird die hypnotische Trance heute unter anderem in der Behandlung von
- Schmerzpatienten,
- Magen-Darm-Erkrankungen oder
- Hautkrankheiten
Hypnose beim Zahnarzt
Hypnose als Bestandteil einer Zahnarztbehandlung setzt allerdings eine gewisse fachliche Erfahrung voraus. Aus Sicht eines Patienten ist diesem Umstand in besonderer Weise Rechnung zu tragen. Hypnosezahnärzte vor Ort lassen sich über zentrale Register – zum Beispiel bei der Deutschen Gesellschaft für Zahnärztliche Hypnose (DGZH) e.V. – finden. Hier werden auch entsprechende Ausbildungsmöglichkeiten für den Zahnarzt angeboten.
Hinsichtlich der Kostenfrage übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung zum aktuellen Zeitpunkt (Stand August 2015) keine Leistungen für die zahnärztliche Hypnose. Vielmehr handelt es sich an dieser Stelle um einen Behandlungsrahmen, den Patienten aus Eigenmitteln finanzieren müssen. Entstehende Kosten für die Hypnose lassen sich unter Umständen über eine Zahnzusatzversicherung auffangen. Die Erstattung wird allerdings nicht in allen Tarifen angeboten, Patienten haben hier nur eingeschränkt Auswahl (meist im Bereich des Premiumsegments).