Der Heil- und Kostenplan – kurz HKP – ist im Rahmen einer Versorgung mit Zahnersatz eines der wesentlichen Formerfordernisse im Zusammenhang mit einer Behandlung von Kassenpatienten und Privatversicherten. Allerdings wird für den letztgenannten Personenkreis der HKP aufgrund der GOZ angefertigt.
Damit unterscheidet sich der Heil- und Kostenplan für beide Versichertengruppen deutlich. Die grundlegende Aufgabe des Heil- und Kostenplans für eine Versorgung im Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelversorgung besteht in zwei Zielsetzungen. Einmal ist der HKP ein Kostenvoranschlag, welcher dem Patienten die Höhe der Festkostenzuschüsse und den Umfang des Eigenanteils verdeutlicht.
Weitere Funktionen des Heil und Kostenplans
Auf der anderen Seite stellt der Heil- und Kostenplan eine Dokumentation der Befundsituation und den daraus abgeleiteten Behandlungsplan dar. Hierfür ist in das Formular (der HKP besteht aus zwei Teilen) ein Zahnschema integriert, welches den gegenwärtigen Zahnstatus, den Umfang der Regelversorgung und die eigentliche Therapieplanung enthält. In den Heil- und Kostenplan fließt darüber hinaus ein, welche Ursache den Zahnersatz notwendig macht und ob eine Bonus- oder die Härtefallregelung greift. Auf die Befundsituation folgt die Behandlungs- bzw. Kostenplanung – inklusive BEMA-Honorar und GOZ-Aufwendungen. Der zweite Teil des HKP dient der Information des Patienten zur Behandlungsplanung und den Kosten.
Für die Genehmigung des Heil- und Kostenplans gesteht der Gesetzgeber den Krankenkassen allgemein eine Frist von drei Wochen zu, die sich im Rahmen einer Prüfung durch den MDK (Medizinischer Dienst) um zwei weitere Wochen erhöht. Ist über den HKP innerhalb dieser Frist nicht entschieden, gilt die Behandlung nach § 13 Abs. 3a SGB V als genehmigt. Dies kann die Krankenkasse allerdings durch eine Angabe wichtiger Gründe hemmen. Hat die Kasse den Plan genehmigt, bleibt dieser sechs Monate lang gültig.
Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung gibt der HKP – solange nur die Regelversorgung in Anspruch genommen wird – recht übersichtlich zu den erwarteten Kosten Auskunft. Schwieriger wird die Situation im Zusammenhang mit privatärztlichen Leistungsanteilen. Die GOZ erlaubt dem Behandler hier einen gewissen Spielraum – etwa über die Steigerungsfaktoren. Anhand des Heil- und Kostenplans sollten sich Patienten daher auch bei anderen Ärzten um eine fachliche Einschätzung bemühen. Allerdings ist die Erstellung eines HKP im Rahmen der Gebührenordnung ein abrechnungsfähiger Posten.