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Fissur

In der Medizin wird der Begriff Fissur in verschiedenen Fachgebieten verwendet. Die Deutung ist allerdings ähnlich, es handelt sich um Einkerbungen oder Einschnitte. Beispielsweise kann eine Weichteilfissur in Form einer Rhagade entstehen. Im Bereich der Zahnmedizin zielt die Bezeichnung auf jene Spalten und Furchen ab, die sich auf den Kaufflächen im Seitenzahnbereich (den Backzähnen) entwickeln.

Damit stellt die Fissur quasi das Gegenstück zu den Zahnhöckern dar, die sich ebenfalls im Seitenzahnbereich entwickeln. Diese Dentalmorphologie ist Ausdruck der Entwicklungsgeschichte des Zahns. Dessen Mineralisationskeime sind in den Höckerspitzen lokalisiert. Von hier ausgehend beginnt das Zahnwachstum bereits vor dem Durchbruch. Zahnsubstanz lagert sich in alle Richtungen an. An Nahtstellen, wo zwei Mineralisationskeime aneinanderstoßen, bilden sich die Fissuren, da die Wachstumsränder sich in Richtung des Druckschattens entwickeln.

Probleme mit Fissuren

Problematisch sind die Fissuren in erster Linie aufgrund des ungünstigen Tiefe-Breite-Verhältnisses. Oft nur wenige Mikrometer breit, reichen sie teil tief in den Zahn. Kommt es zur Besiedlung der Fissur, reichen die Maßnahmen der täglichen Zahnpflege und Prophylaxe selten bis in die Tiefe der Fissur. Fissurenkaries ist ein Ergebnis dieser Entwicklung. Letztere ist aus zahnärztlicher Sicht eine Herausforderung, da die Diagnose durch das schwer zugängliche (auch mit bildgebenden Verfahren) Problemareal behindert wird.

Um die Besiedlung der Fissuren zu verhindern, setzt die Zahnmedizin heute unter anderem auf die sogenannte Fissurenversiegelung. Dabei werden die Spalten unter anderem mit Kompositmaterial ausgefüllt, um das Eindringen von Mikroorganismen zu verhindern. Die Behandlung der Fissurenkaries gehört zu den konservierenden und chirurgischen Leistungen (KCH). Die Versiegelung der Fissuren gehört als Bestandteil der Individualprophylaxe (Geb.-Nr. IP5; 16 Punkte) zu den Leistungen der GKV, kann nur im Bereich der Molaren an kariesfreien Zähnen vorgenommen werden und als solche über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.

Für die Prämolaren sind Behandlungskosten aus eigenen Mitteln zu decken. Verschiedene Versicherer bieten im Rahmen von Zahnzusatzversicherungstarifen eine entsprechende Kostenerstattung.

Wichtig: Hier ist mit Anwendung einer Jahressummengrenzen zu rechnen.

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