Lexikon

Redaktion Dr. Zahn1 Min. Lesezeit

Dentallegierung

Dentallegierung ist eine Sammelbezeichnung für alle Legierungen, die in der Zahnmedizin für die Anfertigung von Zahnkrone, Zahnprothese oder Implantat verwendet werden. Bekannte Dentallegierungen sind Amalgam, eine Legierung des Quecksilbers, und Zahngold, bei dem es sich ebenfalls um eine Legierung handelt. Amalgam wird seit dem 01.01.2025 in der EU nur noch in medizinisch zwingenden Ausnahmefällen verwendet.

Abriebfestigkeit und Bioverträglichkeit wichtig

Hohe Aufmerksamkeit bei der Auswahl passender Legierungsbestandteile liegt auf den Aspekten Abriebfestigkeit und Bioverträglichkeit. Eine Dentallegierung sollte kaum in Wechselwirkung mit dem umgebenden Gewebe – also der Zahnhartsubstanz, dem Zahnfleisch und der Mundschleimhaut treten. Der geringe Abrieb stellt auf der anderen Seite eine hohe Lebensdauer sicher und verhindert, dass Legierungsbestandteile in schädigender Menge in den Stoffwechsel gelangen.

Unterschieden werden bei den Dentallegierungen in erster Linie die sogenannten Nichtedelmetall-Legierungen (NEM) und Edelmetall-Legierungen. Letztere werden aus Gold, PGE-Metallen (Platingruppenelemente) sowie Silber gefertigt. Zusätzliche Beimischungen wie Zink oder Kupfer sollen die Haltbarkeit der Dentallegierung erhöhen oder deren Eigenschaften für verschiedene Anwendungen verbessern.

NEM-Legierungen bestehen heute oft aus Kobalt, Chrom oder Nickel. Des Weiteren ist Titan aufgrund seiner Bioverträglichkeit ein Metall, das immer wieder in der Zahnmedizin auftaucht. Die wahrscheinlich bekannteste Dentallegierung ist aber Amalgam. Seit dem 01.01.2025 wird es in der EU nur noch verwendet, wenn der Zahnarzt es aus spezifischen medizinischen Gründen für zwingend notwendig hält; zur Regelversorgung im Seitenzahnbereich gehören seitdem amalgamfreie Füllungen ohne Zuzahlung.

Die Versorgung von Zahnerkrankungen mit Dentallegierungen hängt bei Kassenpatienten nicht zwingend vom Material ab, sondern den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses für die befundbezogenen Behandlungsmaßnahmen. Gerade Inlay oder Implantat werden selten übernommen. Entsprechende Zahnzusatzversicherungstarife fangen an dieser Stelle das finanzielle Risiko auf.

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