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Brücke

Ein bedeutendes Aufgabengebiet der Zahnmedizin ist der Lückenschluss mithilfe von Zahnersatz. Neben der Verwendung eines Implantates kommt im zahnärztlichen Leistungsbereich des Zahnersatzes die Brücke als Versorgung in Frage. In der Zahnmedizin gehören Brücken zu den häufig verwendeten Zahnersatzmaßnahmen, da sie für viele Befunde der Regelversorgung entsprechen.

Die Brücke verfolgt zwei wesentliche Ziele: Einerseits soll mit deren Hilfe die Kaufunktion wiedergestellt werden. Auf der anderen Seite nimmt die Zahnbrücke eine Stützfunktion wahr, da die Extraktion eines Zahns Auswirkungen auf das gesamte Gebiss und die benachbarten Zähne hat, da es zu Veränderungen in den wirkenden Spannungen und Kräften kommt, was zu Verschiebungen der noch vorhandenen Zähne führen kann.

Welche Brücken gibt es?

Je nach Ausführung spricht man von ein- bzw. mehrgliedrigen Brücken. Letztere kommt zur Anwendung, wenn eine Lücke von mehreren benachbarten Zähnen geschlossen werden muss. Das Grundprinzip der Zahnbrücke ist aber immer ähnlich: An den die Lücke begrenzenden Zähnen wird die Konstruktion verankert und mit den Brückengliedern die eigentliche Zahnlücke geschlossen. Der Nachteil dieser Form des Zahnersatzes ist die Tatsache, dass zwei gesunde Zähne für die Aufnahme der Verankerung beschliffen werden müssen.

Hinweis: Neben einer Verankerung der Zahnbrücke an benachbarten Zähnen kann der Lückenschluss auch schwebend erfolgen. Dieser Begriff wird benutzt, wenn nur eine Seite der Zahnlücke durch einen Pfeilerzahn begrenzt wird.

Werden die Endglieder der Brücke mit diesen Pfeilerzähnen fest verbunden, spricht man von einer Klebe- oder Adhesivbrücke. Hierbei verwendet der Zahnarzt für das Einsetzen der Zahnbrücke in der Regel einen Kunststoff als Befestigungsmaterial. Ein großer Minuspunkt festsitzender Brücken ist die Tatsache, dass der beschliffene Zahn in der Folge absterben kann. Parallel wird durch die Verwendung einer Brücke der Abbau des Kieferknochens nicht verhindert. Neben der festsitzenden Option in Form der Marylandbrücke kann eine Zahnbrücke auch als herausnehmbarer Zahnersatz angefertigt werden. Diese Variante kommt in Frage, wenn Teleskopkronen für den Zahnersatz zum Einsatz kommen.

Individuelle Zahnbrücke

Bezüglich der Fertigung wird für die Brücke zuerst der individuelle Zahnstatus des Patienten aufgenommen. Hierzu fertigt der Zahnarzt eine Abformung an, anhand der das Zahnlabor die eigentliche Brückenkonstruktion anfertigt. Anschließend kann der Grundkörper aus Gold- bzw. NEM-Legierungen (NEM = Nichtedelmetalllegierung) gefertigt werden. Zum Schluss erfolgt die Anfertigung der Keramikverblendungen (mittlerweile können aus Zirkoniumoxid keramische Vollbrücken mit entsprechender Stabilität gefertigt werden). Beim Einsetzen der fertigen Brücke prüft und korrigiert der Zahnarzt deren Sitz, da Druckstellen o.ä. im weiteren Verlauf zu ernsthaften Problemen führen können.
Wichtig: Zahnbrücken sind Zahnersatz mit begrenzter Haltbarkeit. Selbst unter günstigen Rahmenbedingungen erstreckt sich deren Lebensdauer auf circa 15 bis 20 Jahre. Besteht sehr früh die Notwendigkeit zum Zahnersatz, ist dieser Fakt unbedingt in der Entscheidung zu berücksichtigen.
Vorteile der Zahnbrücke:

  • kein operativer Eingriff notwendig
  • Standardbehandlung
  • kostengünstig (im Vergleich zum Implantat)
  • hohe funktionelle Erfolgsaussichten
Nachteile der Zahnbrücke:
  • Verlust von Zahnsubstanz
  • Gefahr einer Devitalisierung gesunder Zähne
  • Kariesrisiko in Randbereichen der Zahnbrücke
  • begrenzte Lebensdauer der Brücke 

Als Zahnersatz fällt die Zahnbrücke unter die Abrechnungsregeln zum befundbezogenen Festkostenzuschuss. Je nach Anzahl der Brückenglieder, verwendetem Material und Ausführung kostet die Brücke unter Umständen einen vierstelligen Eurobetrag. Die Zahnzusatzversicherung erstattet in der Regel Kosten in Höhe der versicherten Anteile.

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