Der Begriff der „Besonderen Versicherungsbedingungen“ stammt aus dem Versicherungswesen, der Bezug auf die Regelwerke nimmt, denen das Vertragsverhältnis zwischen Versicherung und Verbraucher zugrunde liegt.
Grundsätzlich werden die allgemeinen Rahmenbedingungen durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, kurz AVB, definiert, welche sich auf ein breites Spektrum verschiedener Versicherungstarife innerhalb einer Schadensart anwenden lassen – wie für die Haftpflicht- oder Krankenversicherung. Damit haben die AVB den Charakter der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die konkrete Ausgestaltung von
- Geltungsbereich/versicherter Sache,
- Leistungsansprüchen,
- Obliegenheit des Versicherten und
- Leistungsausschlüssen
- spezielle Beitragsbemessungsregeln
- Wartezeitverkürzungen oder
- Versicherungsfähigkeitsvoraussetzungen
Da die BVB den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgehen, können die BVB in deren Rahmen eingreifen – etwa im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Versicherungsschutzes oder der Aufweichung von Leistungsausschluss-Kriterien.