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Besondere Versicherungsbedingungen

Der Begriff der „Besonderen Versicherungsbedingungen“ stammt aus dem Versicherungswesen, der Bezug auf die Regelwerke nimmt, denen das Vertragsverhältnis zwischen Versicherung und Verbraucher zugrunde liegt.

Grundsätzlich werden die allgemeinen Rahmenbedingungen durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, kurz AVB, definiert, welche sich auf ein breites Spektrum verschiedener Versicherungstarife innerhalb einer Schadensart anwenden lassen – wie für die Haftpflicht- oder Krankenversicherung. Damit haben die AVB den Charakter der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die konkrete Ausgestaltung von

  • Geltungsbereich/versicherter Sache,
  • Leistungsansprüchen,
  • Obliegenheit des Versicherten und
  • Leistungsausschlüssen
übernehmen für einzelne Bereiche der Schadensklassen die Besonderen Versicherungsbedingungen.
Beispiel: Innerhalb der Zahnzusatzversicherung kann ein Versicherungsunternehmen für bestimmte Personengruppen
  • spezielle Beitragsbemessungsregeln
  • Wartezeitverkürzungen oder
  • Versicherungsfähigkeitsvoraussetzungen
festlegen.
Wichtig: Die Besonderen Bedingungen sind in ihrem Umfang nicht festgelegt. Eine Abgrenzung zu den AVB erfolgt in aller Regel dadurch, dass sie in ihrem Inhalt individuelle Ansprüche der Beteiligten widerspiegeln.

Da die BVB den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgehen, können die BVB in deren Rahmen eingreifen – etwa im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Versicherungsschutzes oder der Aufweichung von Leistungsausschluss-Kriterien.

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