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Allgemeine Versicherungsbedingungen

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) sind die Grundlage privatrechtlich zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherten abgeschlossener Verträge. Insofern sind die AVB mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Handel und Bankverkehr vergleichbar. Definiert werden hier Rechte und Pflichten, die für Versicherte und Gesellschaften aus einem abgeschlossenen Versicherungsvertrag erwachsen.

Über die AVB werden unter anderem

  • der Versicherungsgegenstand,
  • der Geltungsbereich,
  • das Leistungsportfolio,
  • Anzeigepflicht und Obliegenheit,
  • die Dauer der Versicherung,
  • Kündigungsrechte
und vieles weitere umrissen.Häufig basieren die AVB der einzelnen Versicherungen auf Musterbedingungen, die seitens der Dachverbände entwickelt werden. Für die Zahnzusatzversicherung übernehmen diese Rolle die Musterbedingungen des PKV-Verbands (zum Beispiel in Form der MB/KK 2009). Hier findet – neben der Formulierung entsprechender Rahmenbedingungen zur Zahnzusatzversicherung – eine grobe Zusammenfassung der einzelnen Paragrafen statt, und zwar in den Kapiteln
  • Der Versicherungsschutz,
  • Pflichten des Versicherungsnehmers,
  • Ende der Versicherung und
  • Sonstige Bestimmungen.
Allerdings haben die Musterbedingungen keinen zwingend rechtsverbindlichen Charakter. Die Versicherer können in den eigenen AVB vom Wortlaut der Musterbedingungen abweichen. Hinzu kommt, dass die Allgemeinen Versicherungsbedingungen häufig durch Besondere Versicherungsbedingungen bzw.  Tarifbestimmungen ergänzt werden, die den Versicherungsschutz und die Leistungen im Detail konkretisieren.

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