Der Begriff Akupunktur beschreibt eine Behandlungsmethode der traditionelle chinesische Medizin, kurz TCM. Hinter dem Behandlungsansatz steht die Annahme, dass Energieströme auf festen Bahnen im Körper zirkulieren. Eine Störung dieser Energiebahnen soll nach dieser Lehre zu Erkrankungen führen, eine Stimulation der Leitungsmeridiane, etwa durch Nadeln, soll blockierte Energielinien positiv beeinflussen. Wissenschaftlich belegt ist dieses Modell nicht.
Für einzelne Anwendungen, etwa chronische Kreuzschmerzen und chronische Knieschmerzen bei Arthrose, hat der Gemeinsame Bundesausschuss aufgrund von Studien einen Nutzen anerkannt; für viele andere Einsatzgebiete fehlt dieser Nachweis. Diese haben gezeigt, dass zwischen konventioneller Therapie und Akupunktur durchaus unterschiedliche Ergebnisse festzustellen sind.
Dennoch sind die Annahmen der TCM zur Akupunktur umstritten, da Untersuchungen eine Akupunkturwirkung auch dann nachgewiesen haben, wenn vom Verlauf der Energielinien abgewichen wurde (Scheinakupunktur). Die Medizin geht daher von einem Placebo-Effekt aus.
Im Rahmen von Zahnbehandlungen kommt die Akupunktur zur
- Schmerzlinderung,
- Behandlung von Angstpatienten,
- Entzündungstherapie,
- Knirscherbehandlung und
- Raucherentwöhnung
zum Einsatz. Seitens der Kostenübernahme ist die Akupunktur bei Zahnbehandlungen keine Regelleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung, kann aber in den kassenindividuellen Leistungsrahmen aufgenommen werden. Beim Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung kann ein Erstattungsanspruch in Abhängigkeit von den geltenden Versicherungs- und Tarifbestimmungen bestehen.