Lexikon

Redaktion Dr. Zahn1 Min. Lesezeit

Quecksilber

Quecksilber (Symbol im Periodensystem der Elemente Hg) ist ein bereits seit dem Altertum bekanntes Metall mit besonderen Eigenschaften. Speziell die Tatsache, dass Quecksilber bei Zimmertemperatur flüssig ist, hebt es von anderen Metallen ab. Im Zusammenhang mit der Zahnmedizin ist das Metall wegen der Amalgam-Bildung von Bedeutung.

Hierbei handelt es sich um Legierungen des Quecksilbers, die mit verschiedenen anderen Metallen gebildet werden. In der Zahnmedizin wurde zuletzt allgemein nur noch das sogenannte Silberamalgam verwendet.

In diesen Legierungen werden – neben Quecksilber – allgemein

  • Silber,
  • Zinn,
  • Kupfer,
  • Indium und
  • Zink

verarbeitet. Die Herstellung der Legierung erfolgt unter Zuhilfenahme entsprechender Legierungspulver, welche im weiteren Prozess auszuhärten beginnen und nach einigen Stunden (etwa einem Tag) die gewünschte Druckhärte erreichen.

Zu den Vorteilen, welche das Amalgam – also die Quecksilberlegierung mit sich bringt – gehört die einfache Verarbeitung, eine hohe Verschließfestigkeit sowie ein vorteilhaftes Randschlussverhalten (Korrosionsverhalten begünstigt das Schließen randlicher Kavitäten). Auf der anderen Seite führt die Zahnfüllung auf Quecksilberbasis allerdings zu einer Freisetzung des Metalls. Seit Jahren führen Befürworter und Gegner der Amalgamfüllung eine Debatte über deren gesundheitliche Wirkung.

Ein wirklicher Nachweis des gesundheitsgefährdenden Potenzials der Füllungen ist bisher allerdings noch nicht gelungen. Seitens der gesetzlichen Krankenversicherung gehörte die Füllung mit Amalgam lange zur Standardversorgung für den Seitenzahnbereich. Seit dem 01.01.2025 wird Amalgam in der EU nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen verwendet, außer der Zahnarzt hält es aus spezifischen medizinischen Gründen für zwingend notwendig; als Kassenleistung ohne Zuzahlung gibt es im Seitenzahnbereich seitdem amalgamfreie Füllungen, etwa aus selbstadhäsiven Materialien. Allerdings gelten in diesem Zusammenhang gewisse Einschränkungen bzw. anderslautende Handlungsempfehlungen. Quecksilberhaltige Füllungen sollten nicht bei

1. nachgewiesener Quecksilberallergie,
2. Nierenfunktionsstörungen,
3. Kindern unter 15 Jahren (seit dem 01.07.2018 EU-weit nur noch, wenn der Zahnarzt es medizinisch für zwingend notwendig hält) und
4. Schwangerschaft

verwendet werden. Als Alternative stehen beispielsweise Kompositfüllungen, Inlays oder Goldhämmerfüllungen zur Verfügung.

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