In der Zahnmedizin ist die Privatliquidation ein Begriff, der hierzulande oft Verwirrung stiftet. Viele Patient:innen stoßen darauf, wenn sie Zahnarztpraxen aufsuchen, und fragen sich, was das genau bedeutet. Die Antwort darauf ist etwas komplexer und dreht sich vor allem um die Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen. Doch was steckt genau dahinter?
Schnell wissen wo was steht
Was ist eine Privatliquidation?
Die Privatliquidation bezeichnet die Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen direkt zwischen Zahnarztpraxis und Patient:in. Dabei handelt es sich um Leistungen, die in der Regel nicht oder nur teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der sogenannten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Das bedeutet im Grunde: Der oder die Patient:in erhält eine Rechnung und ist direkt für die Begleichung verantwortlich.
Warum erfolgt eine Behandlung auf Privatliquidationsbasis?
Nicht jede Leistung, die eine Zahnarztpraxis erbringt, fällt unter den vereinbarten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Besonders bei aufwändigen Behandlungen oder ästhetischen Korrekturen, wie beispielsweise hochwertiger Zahnersatz oder Zahnimplantate, kann eine Privatliquidation anfallen. Auch die Inanspruchnahme von Behandlungsmethoden, die über das Maß einer wirtschaftlich zweckmäßigen und ausreichenden Versorgung hinausgehen, fällt oft darunter.
Wie unterscheidet sich die Privatliquidation von der gesetzlichen Abrechnung?
Während die gesetzliche Abrechnung durch die Krankenkasse abgedeckt wird, dreht sich bei der Privatliquidation alles um die direkte Kostenübernahme durch die/den Patient:in. In der Praxis bedeutet das: Patienten, die keine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, müssen die Kosten in voller Höhe selbst tragen. Für viele ist es eine Überraschung, wenn sie das erste Mal eine solche Rechnung sehen. Doch der Unterschied ist leicht erklärt – es geht im Wesentlichen darum, wer die Kosten letztlich übernimmt.
Welche Rechte haben Patient:innen bei einer Privatliquidation?
Niemand wird gerne überrascht, besonders nicht von einer hohen Rechnung. Deshalb haben Patient:innen das Recht, vor der Behandlung über die zu erwartenden Kosten informiert zu werden. Transparenz steht hier an oberster Stelle. Zahnärzt:innen sind verpflichtet, einen sogenannten Heil- und Kostenplan vorzulegen, der detailliert die einzelnen Behandlungsschritte und deren Kosten auflistet. Wer mit der geplanten Vorgehensweise nicht einverstanden ist, hat das Recht, vor Beginn der Behandlung alternative Kostenvoranschläge einzuholen.
Wie können private Zahnzusatzversicherungen helfen?
Um sich vor unerwartet hohen Kosten zu schützen, kann eine private Zahnzusatzversicherung eine sinnvolle Option darstellen. Diese Versicherungen übernehmen in vielen Fällen einen Teil oder sogar den gesamten Betrag der Kosten, die per Privatliquidation abgerechnet werden. Es lohnt sich also, die eigenen Bedürfnisse zu prüfen und gegebenenfalls eine solche Versicherung in Erwägung zu ziehen, bevor es an größere zahnärztliche Behandlungen geht.
Welche Auswirkungen hat die Privatliquidation auf Patient:innen?
Patient:innen können durch die Privatliquidation in den Genuss hochwertigerer Behandlungsmöglichkeiten kommen. Besonders ästhetische Eingriffe oder modernere Technologien stehen hier im Vordergrund. Doch diese Freiheit hat ihren Preis, denn sie müssen bereit sein, finanziell mehr zu investieren. Hierbei ist eine kluge Kalkulation gefragt, um die finanzielle Belastung im Rahmen zu halten.
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