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Familienrabatt

Der Familienrabatt wird in der Regel von Seiten der Versicherungsgesellschaften für Sachversicherungen gewährt. Zu den Grundvoraussetzungen gehört meist, dass wenigstens ein Kind unter 14 bis 16 Jahren (Altersgrenze variiert zwischen den Gesellschaften) im Haushalt der versicherten Person lebt. Dabei spielt es meist keine Rolle, ob es sich um das leibliche Kind oder beispielsweise um ein Adoptiv- sowie Pflegekind handelt. Ebenfalls anerkannt werden auch Stiefkinder als Grund für den Familienrabatt.

In der Zahnzusatzversicherung existiert der Familienrabatt allerdings nicht. Hier werden biometrische Risiken gedeckt, weshalb für jede versicherte Person allgemein ein eigenständiger Vertrag abzuschließen ist. Beitragsrabatte lassen sich allerdings auf anderen Wegen realisieren. Dazu gehört beispielsweise die Beschränkung der Leistungen – etwa ausschließlich auf Ansprüche aus Zahnersatzleistungen. Alternativ kann ein Versicherungsnehmer auch zu Selbstbehalten greifen, die zwar ein gewisses Kostenrisiko beinhalten, meist aber niedrige Jahresbeiträge umfassen.

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