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Direktversicherung

Der Begriff der Direktversicherung ist im Versicherungswesen mit mehreren Bedeutungen belegt. Einerseits taucht er im Zusammenhang mit den Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge auf. Auf der anderen Seite werden Gesellschaften, die ihr Vertriebsgeschäft ausschließlich im Rahmen von Fernabsatzverträgen abwickeln, als Direktversicherung bezeichnet.

Dabei kommen Verträge im Wesentlichen über das Internet oder per Telefon zustande. Für den Versicherungsnehmer ergibt sich daraus oft ein finanzieller Vorteil. Direktversicherer müssen im Vergleich zu Gesellschaften mit Geschäftsstellenvertrieb/Außendienstmitarbeitern einen geringeren Verwaltungsaufwand finanzieren. Hieraus kann sich für die Versicherten ein günstiger Beitragssatz ergeben.

Nachteile von Direktversicherungen

Nachteilig kann sich für den Schadensfall allerdings die Tatsache auswirken, dass der Versicherer nur per

1. E-Mail,
2. Fax,
3. Online-Kontaktformular oder
4. Telefon

erreichbar ist. Des Weiteren entfallen bei einer Direktversicherung in aller Regel Beratungsleistungen, die Antragsteller im Vorfeld in Anspruch nehmen können. Dieser imVersicherungsvertragsgesetz unter § 6 VVG verankerte Anspruch entfällt aufgrund der Tatsache, dass es sich an dieser Stelle um ein Geschäft im Fernabsatz handelt. Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Nach § 6 Abs. 6 VVG entfällt nicht nur die Beratungspflicht der Direktversicherung, sondern auch deren Dokumentationspflicht, was die Verbraucherrechte im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen einschränkt.

Im Rahmen einer Direktversicherung muss der Versicherungsnehmer hinsichtlich der Auswahl des Versicherungsschutzes deutlich mehr Verantwortung übernehmen. Dies gilt auch für Tarife der Zahnzusatzversicherung, die im Bereich der Direktversicherung abgeschlossen werden.

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