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Bonusheft

Das Bonusheft wird von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung benutzt und dokumentiert den Vorsorgestatus des Inhabers. Dieser Vorsorgestatus hat unter anderem große Bedeutung für die Höhe der Kassenzuschüsse bei Zahnersatzleistungen. Der Aufbau des Bonusheft ist relativ einfach: Auf der Vorderseite werden die persönlichen Daten des Patienten eingetragen.

Die folgenden Seiten enthalten Vordrucke für

  • Datum,
  • Individualprophylaxe/zahnärztliche Untersuchung und
  • weitere Informationen.

Insgesamt deckt ein Bonusheft bis zu 24 Untersuchungen/Prophylaxemaßnahmen ab. Für Kinder und Heranwachsende sind Maßnahmen zur Vorsorge im Bonusheft einmal je Kalenderhalbjahr zu empfehlen, bei Erwachsenen (ab dem Erreichen des 18. Lebensjahres) reicht eine Prophylaxe je Kalenderjahr aus.

Wird das Bonusheft regelmäßig geführt, kann bei Behandlungen aufgrund von Zahnersatz ein erhöhter Kostenzuschuss durch die Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Für den lückenlosen Nachweis der Vorsorge in den zurückliegenden fünf Jahren (dokumentiert durch das Bonusheft) sieht § 55 SGB V einen erhöhten Zuschuss von 20 Prozent vor.

Sind über zehn Jahre alle Prophylaxemaßnahmen dokumentiert, steigt der Bonus auf 30 Prozent.

Hinweis: Da für den Zuschussbonus vom befundbezogenen Festzuschuss ausgegangen wird, steigt der Bonus nur auf 60 Prozent bzw. erreicht maximal 65 Prozent. Für den Fall, dass das Bonusheft verloren geht, können Betroffene in ein neues Heft die besuchten Vorsorgetermine nachtragen lassen. Die Aufbewahrungspflicht für medizinische Unterlagen liegt in Deutschland bei zehn Jahren.

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