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Bleaching

Der Begriff Bleaching fasst verschiedene Methoden zusammen, die eine Aufhellung der Zähne erreichen sollen. In erster Linie aus kosmetischen Gründen in Anspruch genommen, handelt es sich bei der Zahnaufhellung bzw. dem Bleaching um keine durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckte Leistung.

Wesentlicher Grund, warum Verbraucher zum Bleaching greifen, ist die natürliche bzw. unnatürliche Verfärbung der Zähne. Ausgelöst wird diese durch verschiedene Stoffe, die in Speisen und Getränken – wie Rotwein, Kaffee oder Tee – enthalten sind. Daneben können verschiedene Arzneimittel oder Tabakrauch zu Verfärbungen führen.

Ebenfalls bekannt sind Farbveränderungen an Zähnen, welche der behandelnde Zahnarzt einer Wurzelbehandlung hat unterziehen müssen. Hier kommt es zu einer Devitalisierung der Zähne, was letztlich auch Auswirkungen auf Zahnschmelz und das Dentin hat. Abseits dieser ästhetischen Komponente existiert keine funktionsverbessernde Relevanz für die Zahnaufhellung, sie dient letztlich immer nur einer Veränderung der Ästhetik. Daher besteht eine medizinische Indikation nur, wenn starke Verfärbungen Auswirkungen auf die Psyche der Betroffenen haben.

Wichtig: Im Rahmen eines Bleachings kommen häufig Präparate mit Wasserstoffperoxid zum Einsatz. Ab Konzentrationen von mehr als 0,1 Prozent dürfen diese nur noch durch Zahnärzte verwendet werden.

Methoden und Ablauf beim Bleaching

Die Zahnaufhellung basiert heute im Wesentlichen auf einer Verwendung bestimmter Präparate, welche über chemische Reaktionen eine Veränderung der Zahnfarbe erreichen. Gängige Praxis ist der Einsatz von Wasserstoffperoxid, das sowohl in Zahnarztpraxen als auch beim Home Bleaching benutzt werden kann (in unterschiedlichen Konzentrationen).

Vor jedem Bleaching sollte der Zahnstatus durch einen Zahnarzt überprüft werden. Hintergrund: Gegen eine Zahnaufhellung können Schädigungen des Zahnfleischs oder der Zahnhartsubstanz sprechen. Darüber hinaus wird angeraten, dem Bleaching eine Zahnreinigung vorausgehen zu lassen. Letztlich besteht andernfalls die Gefahr eines Fehlurteils hinsichtlich der Zahnfarbe.

In-Office-Bleaching/Power Bleaching: Aufgrund der Tatsache, dass wasserstoffperoxidhaltige Bleichmittel in der Zahnaufhellung nur vom Zahnarzt verwendet werden dürfen, findet das Bleaching heute häufig in Praxisräumen statt. Als In-Office-Bleaching bezeichnet, deckt der Behandler zuerst das Zahnfleisch (als Schutz gegen das Bleichmittel) mittels Kofferdamm oder Gingival Protector ab. Im Anschluss wird das Bleichmittel auf die Zähne aufgebracht und wirkt über einen Zeitraum von mehreren Minuten auf den Zahn ein. Entsprechend dem Ergebnis reicht eine Bleaching-Sitzung aus oder die Behandlung muss wiederholt werden.

Home Bleaching: Das Home Bleaching eignet sich für Verbraucher, die ihren gesamten Zahnbogen aufhellen wollen – ohne Termine in der Zahnarztpraxis wahrnehmen zu müssen. Anhand eines Modellabdrucks wird eine für den Patienten passende Bleachingschiene aus Kunststoff gefertigt, in welche später das Bleichmittel eingebracht wird.

Getragen über mehrere Stunden (aufgrund der geringeren Konzentrationen im Bleichmittel) ist es auf den ersten Blick eine bequeme Lösung. Das Problem: Es sind oft deutlich mehr Behandlungen als im Vergleich zum In-Office-Bleaching notwendig. Mittlerweile sind beim Home Bleaching Drogerieprodukte erhältlich, die auf das gleiche Prinzip setzen – allerdings ohne angepasste Zahnschiene.

Letzteres ist nur ein Nachteil. Gerade der Einsatz bleichender Substanzen kann zu Irritationen an Zahnfleisch und Zähnen führen. Wer das Bleaching zum ersten Mal benutzt, sollte daher durchaus auf den Rat seines Zahnarztes vertrauen.

Internes Bleaching/ Walking-Bleach-Technik: Hierbei handelt es sich um eine spezielle Technik, die für avitale Zähne gedacht ist (Zähne nach einer Wurzelbehandlung). Letztere unterscheiden sich in ihrer Verfärbung von vitalen Zähnen, was viele Betroffene als äußerst störend empfinden.

Beim internen Bleaching wird die vorhandene Füllung entfernt und das Bleichmittel in den Wurzelkanal appliziert. Hier verbleibt es über einen Zeitraum von einer halben Woche bis einer Woche und wird für diese Zeit mithilfe einer provisorischen Füllung abgedeckt. Nach einigen Tagen schreitet die Oxidation der Farbstoffe durch den Zahn fort, welcher so allmählich heller wird. Nach Abschluss der Behandlung stellt der Zahnarzt wieder eine dauerhafte Füllung her.

Verbindungen im Bleichmittel

Heute gängige Praxis im Bereich des Bleachings ist die Verwendung von Wasserstoffperoxid (H2O2). Im Rahmen des Home Bleaching kommt mit dem Carbamidperoxid eine weitere Verbindung zum Einsatz. Letzteres spaltet Wasserstoffperoxid ab. Für interne Zahnaufhellungen kann der Zahnarzt zum Natriumborat-Tetrahydrat greifen.

Wichtig: Das Bleaching ist nicht nur in den meisten Fällen keine Kassenleistung. Verbraucher müssen sich hier bewusst sein, dass Nebenwirkungen wie Irritationen – aber auch Verminderungen in der Oberflächenhärte des Zahns sowie negative Einflüsse auf die Bruchstabilität eine Folge des Bleachings sein können.

Im Zusammenhang mit der Zahnzusatzversicherung gehört das Bleaching allgemein nicht zu den versicherten Leistungen, da es hier in vielen Fällen an der medizinischen Notwendigkeit mangelt. Nur wenige Versicherer bieten Tarife an, in denen die Zahnaufhellung versichert werden kann – und dann oft nur im Rahmen einer Summenbegrenzung.

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