Unter der Bezeichnung Beitragszeiten versteht man die Zeitspannen, in denen eine versicherte Person ihre Pflichtbeiträge oder auch die freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet hat. Die Beitragszeiten fließen in die Berechnung der Rentenhöhe ein. Als Beitragszeiten werden unter anderen auch die Beiträge gezählt, die Personen bis 1945 nach dem damaligen Reichsrecht gezahlt haben oder Abgaben zur Sozialversicherung auf dem Gebiet der ehemaligen DDR.