Die Beitragsrückerstattung ist ein Steuerungselement im Bereich privat abgeschlossener Krankenversicherungstarife, welches den Versicherten zu einem verstärkten Kostenbewusstsein anhalten soll. Kerngedanke ist eine teilweise Rückzahlung der Prämie für ein Versicherungsjahr, wenn durch den Versicherungsnehmer bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
In aller Regel ist der Anspruch auf die Beitragsrückerstattung mit der Leistungsfreiheit gekoppelt. Sprich: Ein Versicherter darf innerhalb eines Versicherungsjahres gegenüber der Gesellschaft keinen Anspruch geltend gemacht haben.
Neben der Voraussetzung Leistungsfreiheit ist für die Beitragsrückerstattung weiterhin entscheidend, ob und in welcher Form die Erstattung vertraglich vereinbart wird. Möglich ist eine Ausgestaltung als garantierte (erfolgsunabhängige) Beitragsrückerstattung oder eine Variante, die wesentlich vom wirtschaftlichen Ergebnis abhängt.
Im Rahmen der Zusatzversicherungen – etwa einer Zahnzusatzversicherung – gilt allgemein keine Beitragsrückerstattung. Letztere ist den Krankenvollversicherungen vorbehalten. Versicherungsnehmer können bei einigen Gesellschaften aber eine andere Form der Prämienrabattierung in Anspruch nehmen. Für verschiedene Tarife wird hier mit einem am Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Versicherung ausgerichteten System gearbeitet. Nimmt der Versicherte keine Leistungen aus seiner Zahnzusatzversicherung in Anspruch, sinkt für das kommende Jahr die Versicherungsprämie um einen festgeschriebenen Prozentsatz – zum Beispiel fünf Prozent.
Es wäre hilfreich einige Versicherungen zu nennen, bei denen es die Möglichkeit einer Prämienerstattung gibt,bzw. möglich ist.