Aufbissschienen sind in der Zahnmedizin mittlerweile weitverbreitete Hilfsmittel, um verschiedene Erkrankungen des Kausystems zu behandeln. Hierfür werden die Schienen individuell an den Ober- bzw. Unterkiefer der Patienten angepasst. Anwendungsbereiche der Aufbissschiene sind beispielsweise das Vorliegen von Bruxismus oder Fehlstellungen der Kiefer zueinander, die mit Substanzverlusten (Abrasion) am Zahn einhergehen.
Als zahnmedizinisches Hilfsmittel ist die Aufbissschiene keine Behandlungsmaßnahme, die den eigentlichen Auslöser der Fehlstellung bzw. das Knirschen behandelt. Vielmehr handelt es sich bei Aufbissschienen um Therapiemittel, die einen anhaltenden Substanzverlust am Zahn verhindern sollen und so Folgeerkrankungen vorbeugen. Damit sind Aufbissschienen streng genommen Maßnahmen der Prophylaxe, sie sollen eine Verschlimmerung verhindern.
Für die Herstellung klassischer Aufbissschienen wird im Allgemeinen ein Abdruck des betreffenden Kieferbereichs hergestellt. Anhand dieses Alginatabdrucks wird ein Modell angefertigt, über das die Folie der Aufbissschiene gezogen wird. Anschließend erfolgt die Weiterverarbeitung durch den Zahntechniker und die Anpassung an den Patienten (eventuell auftretende Druckstellen müssen eliminiert werden usw.). Aufbissschienen werden von den Krankenkassen nicht generell übernommen, es kann im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung aber zur Kostenerstattung kommen.