Es besteht die Gefahr, dass Füllung und Zahn dem Kaudruck nicht mehr standhalten. Wird eine Überkronung oder ein Inlay für den geschädigten Zahn notwendig, muss das Areal dennoch mit einer Füllung versehen werden – der Aufbaufüllung.
Diese erfüllt an dieser Stelle letztlich zwei Aufgaben. Da das Anfertigen der Zahnkrone in der Regel mehr als eine Sitzung in Anspruch nimmt, schützt die Aufbaufüllung den Zahn. Parallel unterstützt die Aufbaufüllung auch den späteren Sitz der Krone und sorgt für deren Halt am Zahn. Anders als im Rahmen „normaler“ Zahnfüllungen spielt die Ästhetik bei der Aufbaufüllung so gut wie keine Rolle. Patienten, die dennoch auf entsprechenden Maßnahmen bestehen, müssen mit höheren Behandlungskosten rechnen – die keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Es ist zu prüfen, inwiefern eine Zahnzusatzversicherung hier Behandlungskosten erstattet.