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Versicherungsvertragsgesetz

Das Versicherungsvertragsgesetz aus dem Jahr 1908 regelt auch heute noch alle wichtigen Rahmenbedingungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen. Dabei befasst sich das VVG nicht nur mit Fragestellungen zum Vertragsverhältnis im engeren Sinn – etwa die Informationspflichten der Versicherer betreffend. Das Versicherungsvertragsgesetz umreißt den Rahmen jener Grundbedingungen, die Versicherungsnehmer für den Abschluss eines Versicherungsvertrags erfüllen müssen.

Dies betrifft beispielsweise vorvertragliche Informationspflichten, welche der Antragsteller im Rahmen seines Antrags erfüllen muss. Verstöße – egal, ob vorsätzlich oder grob fahrlässig – haben einschneidende Auswirkungen. Darüber hinaus befasst sich das Versicherungsvertragsgesetz mit spartenindividuellen Fragen und fasst die Paragrafen zu den einzelnen Versicherungszweigen in den einzelnen Kapiteln zusammen.

Der erste Teil des VVG umreist in erster Linie die allgemeinen Rahmenbedingungen, welche für alle Versicherungszweige gleichermaßen gelten. Entsprechendes lässt sich bereits am Aufbau des Versicherungsvertragsgesetzes ablesen.

Kapitel 1 des Versicherungsvertragsgesetzes

  • Kapitel 1: Vorschriften für alle Versicherungszweige – Allgemeine Vorschriften, Prämienregelungen, Versicherung auf fremde Rechnung usw.
  • Kapitel 2: Schadensversicherung

Kapitel 2 des Versicherungsvertragsgesetzes

  • Kapitel 1: Haftpflichtversicherung
  • Kapitel 2: Rechtsschutzversicherung
  • Kapitel 3: Transportversicherung
  • Kapitel 4: Gebäudeversicherung
  • Kapitel 5: Lebensversicherung
  • Kapitel 6: BU-Versicherung
  • Kapitel 7: Unfallversicherung
  • Kapitel 8: Krankenversicherung

Kapitel 3 des Versicherungsvertragsgesetzes:

  • Schlussvorschriften
Aufgrund seiner Bedeutung ist das VVG für alle Vertragspartner – sowohl den Versicherer als auch die Versicherungsnehmer von Bedeutung. Letztere haben in der Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes von 2008 eine Aufwertung der eigenen Rechte erfahren, müssen gleichzeitig aber auch Verantwortung übernehmen, da gerade Gerichte im Streitfall gern auf die Tatsache verweisen, dass auch von Laien eine Grundkenntnis des Versicherungsrechts erwartet wird.

Da das VVG den Bereich der Krankenversicherung und allgemeine Vorschriften abdeckt, ist es eine der Rechtsverordnungen, welche für die Zahnzusatzversicherung eine Rolle spielen.

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