Bei der Kieferorthopädie handelt es sich um ein Feld der Zahnheilkunde, in dem es vorrangig um das Erkennen und Behandeln von Zahnfehlstellungen geht. Dabei liegt das Augenmerk der Behandler schon auf dem frühzeitigen Erkennen erster Anzeichen. Je früher eine kieferorthopädische Behandlung beginnt, desto besser sind die Heilungsaussichten und so kürzer meist die Therapiedauer.
Im Rahmen der Untersuchung wird ein Zahnarzt prüfen, welche Position die Schlüsselelemente im Gebiss – wie die Kiefer – zueinander einnehmen. Anhand des Befunds lässt sich erkennen, ob eine Abweichung von der normalen Kieferstellung vorliegt und welche Form diese Anomalie hat. Hierzu wird unter anderem betrachtet, welche Position die ersten Backenzähne einnehmen.
Behandlung des Kiefers in jedem Alter möglich
Hinsichtlich der Untersuchung auf kieferorthopädische Abweichungen werden verschiedene Zeitfenster favorisiert. So gilt eine Untersuchung hinsichtlich schwerer Anomalien wie der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte bereits kurz nach der Geburt als indiziert. Die Behandlung vieler anderer Dysgnathien erfolgt aber erst im Rahmen des Wechselgebisses – also circa ab dem 6. bis 7. Lebensjahr. Im Erwachsenenalter werden kieferorthopädische Behandlungen meist nur noch vorgenommen, wenn eine Therapie als Heranwachsender versäumt wurde bzw. sich die Dysgnathie aufgrund verschiedener Umstände erst spät entwickelt hat, also z.B. im Zusammenhang mit Zahnerkrankungen oder als Unfallfolge.
Kieferorthopädie – Krankenkasse übernimmt nicht alles
Hinsichtlich der Kostenübernahme kieferorthopädischer Leistungen unterliegt die gesetzliche Krankenversicherung erheblichen Einschränkungen. Allgemein werden nur Behandlungen übernommen, die sich aus einer kieferorthopädischen Indikationsgruppe von mindestens Grad 3 ergeben. In Grad 1 und 2 ist zwar mitunter eine Behandlung aus zahnmedizinischer Sicht angezeigt, diese wird seitens der GKV allerdings nicht übernommen. Dies gilt aber nur für Patienten unter 18 Jahren. Für Erwachsene gelten im Zusammenhang mit der Kieferorthopädie noch strengere Rahmenbedingungen. Hier müssen im Allgemeinen erhebliche Fehlstellungen vorliegen.
Bezüglich der Kostenübernahme aus der Kieferorthopädie gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung folgende Regel: Während der laufenden Behandlung rechnet der Zahnarzt 80 Prozent der Kosten für die KfO-Maßnahmen mit der Krankenkasse ab. Den verbleibenden Anteil muss der Patient übernehmen, kann sich die 20 Prozent nach Abschluss der Therapie aber durch seine Kasse erstatten lassen. Werden mehrere Kinder einer Familie kieferorthopädisch behandelt, sinkt der Eigenanteil ab dem zweiten Kind um 10 Prozent.
Seitens der Zahnzusatzversicherung stellt die Kostenübernahme von KfO-Maßnahmen für Erwachsene in vielen Zahnzusatzversicherungstarifen leider einen Leistungsausschluss dar. Oft werden Kosten nur erstattet, wenn der Behandlungsbeginn vor dem vollendeten 18. Lebensjahr liegt. Gedeckt wird dieser Kostenbereich meist nur im Zusammenhang mit Premiumtarifen – und hier oft nur anteilig mit einer in den ersten Jahren niedrigen Leistungsobergrenze.
Vielen Dank für diesen Beitrag über Kieferothopädie. Gut zu wissen, dass die Behandlung in jedem Alter, auch wenn man schon erwachsen ist, möglich ist. Ich habe eine kleine Zahnfehlstellung und zögere schon lange, einen Kieferothopäden aufzusuchen.
Vielen Dank für diesen Beitrag über die Kieferorthopädie. Interessant, dass der Kieferorthopäde sich mit dem Erkennen und Behandeln von Zahnfehlstellungen befasst. Ich habe erwägt, Zahnmedizin zu studieren und wollte mich daher mal hier zu den verschiedenen Fachgebieten informieren.