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Antragsstellung

Die Antragstellung ist wesentliche Voraussetzung für das Zustandekommen eines Versicherungsvertrags. Der Versicherungsnehmer bekundet damit das Interesse am Abschluss einer Versicherung zu ausgewählten Konditionen. Im Versicherungsrecht hat der Antrag damit grundlegende Bedeutung, da er die Willenserklärung des Versicherungsnehmers gegenüber der Versicherung darstellt…

Eine Antragstellung erfolgt in der Regel schriftlich. Ausfüllen und Einreichen eines vorbereiteten Formblatts (durch den Antragsteller oder einen Vertreter der Versicherungsgesellschaft), welches alle wichtigen Angaben und Daten zur Person des Versicherungsnehmers enthält. Dazu gehören – neben den Adressdaten – auch der Versicherungsbeginn sowie Angaben zu allen (für den Vertragsabschluss) relevanten Risiken. Letztere fragen Versicherungen allgemeinen im Zuge der Antragstellung ab und nutzen diese Informationen zur Risikobewertung.

Im Hinblick auf die Tragweite der Antragstellung zieht diese verschiedene Folgen nach sich. Einerseits unterwirft sich der Antragsteller auf Abschluss einer Zahnzusatzversicherung unter Umständen einer geltenden Antragsbindefrist. Gleichzeitig erklärt der Verbraucher mit seiner Unterschrift meist auch die ordnungs- und wahrheitsgemäße Beantwortung der gestellten Fragen.

Diese fallen in aller Regel unter die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG(Versicherungsvertragsgesetz) und beziehen sich in der Zahnzusatzversicherung unter anderem auf

  • bereits begonnene Behandlungen,
  • vorhandene Zahnlücken,
  • Versorgung mit Zahnersatz usw.
Damit entstehen dem Verbraucher bereits durch die Antragstellung Pflichten, gegen die im Alltag hin und wieder – aus Vorsatz oder Fahrlässigkeit – verstoßen wird. Eine solche Anzeigepflichtverletzung im Rahmen der Antragstellung hat oft schwerwiegende Konsequenzen, da Versicherer in diesem Fall das Recht zur Leistungsfreiheit haben und sogar vom Versicherungsvertrag zurücktreten können.

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