Laborkosten fallen bei einer Zahnbehandlung vor allem im Bereich der zahntechnischen Leistungen des praxiseigenen oder eines externen Zahnlabors an, welches Aufbissbehelfe, Zahnkronen oder Ähnliches anfertigt. Diese Zahnlaborkosten werden – je nach Versicherungsstatus des Patienten – anhand verschiedener Bemessungsrichtlinien ermittelt. Für Kassenpatienten gilt in der Regelversorgung das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis als Abrechnungsmaßstab der zahntechnischen Leistungen. Sofern Laborkosten für einen Privatversicherten anfallen, erfolgt die Liquidierung allgemein durch eine Anlehnung an die Bundeseinheitliche Benennungsliste.