Bei vielen Versicherungen gibt es sogennante Wartezeiten, so auch bei der Zahnversicherung. Diese sollen verhindern, dass der Kunde nicht erst eine Zahnzusatzversicherung abschließt, wenn es schon zu spät ist und eine kostenintensive Behandlung ansteht.
Das Thema Zahnzusatzversicherung ist in den vergangenen Jahren für viele Verbraucher zunehmend in den Mittelpunkt gerückt. Gründe hierfür sind der wachsende Anspruch an die Zahngesundheit sowie die Ästhetik – aber auch die Erkenntnis, im Ernstfall hohe Kosten schultern zu müssen.
Insbesondere bei einer Therapie mit Maßnahmen, welche über die Regelversorgung hinausgehen, als auch im Zusammenhang mit Leistungen aus dem Bereich Zahnersatz ist ein spürbarer Kostendruck entstanden. Diese lastet besonders schwer auf Kassenpatienten. Hintergrund: Hier gilt für den Zahnersatz das befundbezogene Festzuschusssystem. Eine Zahnzusatzversicherung scheint die Lösung. Dabei tauchen jedoch Hindernisse auf, wie die Wartezeit. Gibt es Tarife ohne Wartezeit?
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Festzuschuss versus Wunschversorgung bei Zahnbehandlung
Dieses Dilemma wird an vielen Stellen offensichtlich. Beispiel:
Die Lösung: Eine Zahnzusatzversicherung
Regelmäßig werden Betroffene in diesem Zusammenhang auf die Zahnzusatzversicherung stoßen. Gefeiert als Mittel gegen überdurchschnittlich hohe Kosten, muss an diesem Punkt aber auch über Details und wichtige Aspekte gesprochen werden, wie die Wartezeit.
Video zur Zahnversicherung
Zahnzusatzversicherung plus Wartezeit – die Regeln
Die Wartezeit in den Tarifen beruht auf § 197 Abs. 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Für eine Zahnbehandlung ist an dieser Stelle beispielsweise eine achtmonatige Wartezeit vorgesehen. Was bedeutet dies als Patient für Sie in der Praxis?
Das Wichtigste zuerst:
Die Schlussfolgerung liegt auf der Hand. Ist innerhalb der Wartezeit eine Behandlung erforderlich, besteht für diese keine Leistungspflicht von Seiten der Versicherung. An dieser Stelle besteht also ein finanzielles Risiko.
Wichtig:
Was viele Patienten nicht wissen, der Behandlungsbeginn im versicherungsrechtlichen Kontext beginnt oft schon vor der ersten Versorgung von Karies oder Zahnlücken. In der Praxis liegt der Versicherungsfall meist bereits mit der Diagnosestellung durch den behandelnden Zahnarzt und dem Anraten einer Therapie vor. Die Wartezeit mit Zahnschmerzen „aussitzen“, wird in diesem Zusammenhang schwierig.
Wartezeit bei Zahnversicherung umgehen – oder Tarife ohne Wartezeit bevorzugen
Das Thema Wartezeit sollte man bei der Zahnzusatzversicherung auf dem Schirm haben. Wie aber mit diesem Zeitraum umgehen? Prinzipiell kann die Wartefrist in vielen Fällen ausgehebelt werden. Die Versicherer verzichten auf die Einhaltung der Frist, wenn sich Antragsteller für eine zahnärztliche Untersuchung entschließen bzw. ein entsprechendes Attest vorgelegt wird.
Darüber hinaus besteht die Wartezeit:
- für Unfallfolgen, sowie
- bei bestimmten Maßnahmen wie der Zahnreinigung
meist nicht fort. Zusätzlich bietet sich Ihnen eine weitere Möglichkeit, mit der Wartezeit umzugehen – Tarife, in denen die Versicherer per se auf diese Frist verzichten.
Gibt es diese Verträge tatsächlich? Ja, diese Tarife existieren und zwar nicht nur bei einem oder zwei Versicherern. Allerdings gibt es an diesem Punkt auch ein „Aber“. Hintergrund: Verzichtet ein Versicherer auf die Wartezeit, gibt es meist gewisse Einschränkungen.
Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit – das Wichtigste auf einen Blick
Eine Herausforderung beim Thema Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit besteht darin, sich einen Überblick zu den Besonderheiten der Tarife zu verschaffen. An dieser Stelle sind in der Praxis:
- Leistungsbeschränkungen in den ersten Jahren,
- der Teilverzicht auf Wartezeiten, sowie
- strenge Annahmerichtlinien
- Leistungsbeschränkungen in den ersten Jahren: Hierbei handelt es sich um die sogenannte Zahnstaffel. Dabei wird der Leistungsanspruch eines Versicherten in der Höhe für die ersten Jahre beschränkt. Allgemein steigt die Zahnstaffel mit der Zahl der Versicherungsjahre.
- Teilverzicht auf Wartezeiten: An dieser Stelle ist von Tarifen die Rede, in welchen der Versicherer beispielsweise für Prophylaxe oder Fissurenversiegelung auf die Wartezeit verzichtet. Die verbleibenden Behandlungsarten sind mit der festgelegten Frist belegt.
- Hürde Vertragsannahme: Die Versicherer prüfen die Anträge mitunter intensiv. Es kann passieren, dass eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit keinen Beschränkungen unterliegt. Hier sollte man sich aber auf einen strengen Annahmeprozess gefasst machen.
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