Zahnersatz durch Brücken
Fehlen ein oder mehrere Zähne, so besteht die Möglichkeit diese durch das Anlegen einer Zahnbrücke zu ersetzen. Hierbei wird im Gegensatz zu einem Implantat die Brücke auf den dafür präparierten „Pfeilerzähnen“ verankert und überbrückt dann die Zahnlücke wieder.
Anders als eine Prothese ist die Zahnbrücke fest im Gebiss verankert und kann nicht herausgenommen werden, sie kann aber auch mit einer Prothese kombiniert werden.
Angepasst an die jeweiligen Gegebenheiten im Gebiss und der Zahnlücke werden unterschiedliche Arten von Zahnbrücken verwendet:
Eine Basisbrücke versorgt eine Zahnlücke zwischen zwei Zähnen, die Freiendbrücke ersetzt einen fehlenden Zahn am Ende einer gesunden Zahnreihe, d.h. es befinden sich nur an einem Ende Pfeilerzähne. Die Klebebrücke wird auf noch existente Zähne aufgeklebt und wird somit zur Überbrückung von Defekten der vorderen, sichtbaren Zähne verwendet. Die Inlaybrücke ist nahezu identisch zur Basisbrücke, jedoch wird sie über Inlays an den Pfeilerzähnen verankert.
Die Kosten für eine Zahnbrücke können durchaus mehrere Tausend betragen, besonders dann, wenn statt der von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschussten NEM-Werkstoffen höherwertige Materialien wie Gold oder Vollkeramik gewünscht sind.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt seit 2005 nur noch einen Festzuschuss der notwendigen Behandlung und auch nur für die bereits erwähnten einfacheren NEM-Materialien von ca. 50% der Behandlungskosten. Mit erhöhtem Zuschuss durch ein 10 Jahre geführtes Bonusheft kann der Zuschuss auf ca. 65% ansteigen.
Abhilfe bietet eine private Zahnzusatzversicherung. Durch diese Zahnersatzversicherungen können bis zu 100 % der nicht durch die GKV gedeckten Kosten abgesichert werden. Standard sind hierbei meist 50 % Restkostenabdeckung. Zu achten ist hierbei darauf, dass die private Zahnversicherung nach Möglichkeit auch die Kostenübernahme für höherwertige Materialien beinhaltet.